Tag: 26. September 2011

Gemeinsam Lernen – Inklusion leben

Bertelsmann-Stiftung legt Untersuchung zum Status Quo inklusiver Bildung vor: seit in Kraft treten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland haben Kinder und Jugendliche einen Rechtsanspruch auf gemeinsames Lernen. Dennoch wird die große Mehrheit der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in getrennten Förderschulen unterrichtet. Einige besuchen aber auch Regelschulen und werden gemeinsam mit Schüler/-innen ohne Förderbedarf unterrichtet. In der Grundschule wird bundesweit ein Inklusionsanteil von rund 34 Prozent erreicht, in der Sekundarstufe I nur noch 15 Prozent. Das bedeutet für eine Vielzahl von Schüler/-innen nach dem gemeinsamen Unterricht in der Grundschule in eine separierende Förderschule wechseln zu müssen.

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Schwächen der Ausbildung trotz Fachkräftemangel

Der DGB-Ausbildungsreport 2011 stellt klar: Obwohl die Klagen für fehlende Auszubildende und Fachkräfte immer lauter werden, sind die Schwächen der Ausbildung in einigen Bereichen nicht beseitigt. Viele Auszubildende fühlen sich schlecht betreut und beklagen Überstunden. Junge Menschen im Hotel- und Restaurantfach werden schlechter ausgebildet und sind unzufriedener als Azubis in anderen häufigen Ausbildungsberufen. Der DGB zeigt sich insgesamt unzufrieden mit der Qualität der Ausbildung. Frauen kommen generell schlechter weg als Männer. Sie erhalten weniger Vergütung und Urlaub. Im Ranking der 25 häufigsten Berufe hat sich wenig verändert. Die besten Beurteilungen für die Qualität der Ausbildung erhielten Bank-/Industriekauffrau/-mann sowie Mechatroniker/-in. Neben dem Restaurant- und Hotelfach erhalten die Ausbildungen für Fachverkäufer/-innen im Lebensmittelhandwerk schlechte Platzierungen.

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Verankerung des Grundrechts auf einen Ausbildungsplatz im Grundgesetz

Eine neue Studie im Auftrag der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft spricht sich für die gesetzliche Verankerung des Grundrechts auf Ausbildung aus. Laut Studie ist ein Grundrecht für Ausbildung mit dem Grundgesetz vereinbar. Außerdem würde dies dem UN-Sozialpaket entsprechen. Ein Bündnis von Akteuren hatte im April 2008 eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Im September 2010 lehnte der Petitionsausschuss ab, ohne dass das Anliegen im Bundestag behandelt wurde. Der Autor der Studie, Heiner Fechner – Universität Bremen -, kommt zu dem Schluss, dass die Entscheidung des Petitionsausschusses inhaltlich nicht nachvollziebar ist.

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