Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums geht 2020 in die zweite Förderperiode. Das Interessenbekundungsverfahren ist am 27. Mai 2019 gestartet. Für die Phase ab 2020 können sich alle Organisationen für Projekte bewerben, die die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllen – auch alle derzeit geförderten zivilgesellschaftlichen Träger auf Bundesebene. Das Programm „Demokratie leben!“ unterstützt präventiv-pädagogische Arbeit gegen Angriffe auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, insbesondere gegen Rechtsextremismus, islamistischen Extremismus und linken Extremismus sowie Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Rechtlich ist derzeit in der Arbeit für Demokratie und Vielfalt ausschließlich die Förderung von Projekten möglich. Für eine Strukturförderung oder eine institutionelle Förderung gibt es keine gesetzliche Grundlage.
Interessensbekundung für „Demokratie leben!“ abgeben
Zur Teilnahme an den Interessenbekundungsverfahren ist zunächst eine Registrierung im neuen Förderportal des Bundesprogramms notwendig. Die Interessenbekundungen sind hier zunächst online auszufüllen. Anschließend ist die jeweilige Interessenbekundung in Papierform und rechtsverbindlich unterschrieben mit den erforderlichen Anlagen postalisch beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben einzureichen.
Um Interessierten die Teilnahme an den Interessenbekundungsverfahren zu erleichtern, stellt die Regiestelle „Demokratie leben!“ ein Musterformular für eine Interessenbekundung zur Verfügung. Im Förderportal sind weitere Ausfüll- und Benutzungshinweise zu finden. Das Team vom Servicetelefon des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben berät auch telefonisch dienstags bis freitags zwischen 10.00 und 16.00 Uhr unter 0221 3673 – 0.
Eine Förderrichtlinie kann man derzeit noch nicht abrufen. Laut einer Mitteilung des Bundesfamilienministerium wird diese aktuell erarbeitet.
Quelle: BMFSFJ; demokratie-leben.de