„JUGEND STÄRKEN IM QUARTIER“

„JUGEND STÄRKEN im Quartier“ richtet sich – wie auch die bisherigen ESF-Programme von JUGEND STÄRKEN – an junge Menschen i. S. d. § 13 SGB VIII, die auf Grund individueller Beeinträchtigungen oder sozialer Benachteiligungen von den gesetzlichen Angeboten der Bildung, Berufsbildung, Grundsicherung und Arbeitsförderung nicht mehr (erfolgreich) erreicht werden und bei denen der Jugendhilfebedarf im Vordergrund steht.
Ziel des Modellprogramms „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ ist der Abbau individueller Beeinträchtigungen oder sozialer Benachteiligungen, die eine erfolgreiche berufliche Orientierung und Integration der Zielgruppe am Übergang von der Schule in Ausbildung oder Beruf behindern. Zudem sollen die jungen Menschen zur Aufnahme von Qualifizierungs- und Ausbildungsmaßnahmen aktiviert und befähigt werden und Abschluss- und Anschlussperspektiven entwickeln.

Darüber hinaus werden, auf der Grundlage der Erfahrungen aus dem BMVBS-Programm „BIWAQ“ sowie aus dem BMFSFJ-Teilprogramm „STÄRKEN vor Ort“, quartiersbezogene Mikroprojekte in Gruppen zur Aktivierung, Kompetenz- und Persönlichkeitsstärkung junger Menschen beitragen, um einen leichteren Einstieg in berufsvorbereitende Maßnahmen, Ausbildung und Arbeit zu ermöglichen. Zugleich sollen die Mikroprojekte zur ganzheitlichen Aufwertung von benachteiligten Quartieren beitragen und das Zusammenleben der Bewohnerinnen und Bewohner positiv beeinflussen.

Um eine stärkere kommunale Verankerung, Koordinierung und Steuerung der Maßnahmen und damit eine möglichst kohärente Förderung der jungen Menschen „aus einer Hand“ zu erreichen, können sich in der neuen Förderperiode ausschließlich Kommunen für eine Beteiligung am Modellprogramm bewerben. Die Kommunen sind aufgerufen, bei der Beantragung und Umsetzung der Maßnahmen eng mit freien Trägern im Bereich Jugendhilfe zusammenarbeiten und gegebenenfalls Mittel an diese weiter zu leiten. Zudem sollen sie eng mit Jobcentern, Agenturen für Arbeit, Quartiersmanagement, Unternehmen und weiteren lokalen Partnern kooperieren.

Räumlich konzentriert sich „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ auf sozial benachteiligte Gebiete. Dies sind Fördergebiete des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt-Investitionen im Quartier“ und Gebiete, die ähnliche Strukturmerkmale eines „sozialen Brennpunktes“ aufweisen.

Im Rahmen des neuen Modellprogramms können vier methodische Bausteine entsprechend der Bedarfslage vor Ort ausgewählt und kombiniert werden:
1. Case Management: Intensive sozialpädagogische Einzelfallarbeit über einen längeren Zeitraum (verpflichtend für alle Standorte)
2. Aufsuchende Jugendsozialarbeit: Aufsuchen und Aktivierung schwer erreichbarer junger Menschen zur Heranführung an Unterstützungs- und gesetzliche Regelangebote
3. Niedrigschwellige Beratung/Clearing: Niedrigschwellige sozialpädagogische Beratung für junge Menschen, die sich an eine Einrichtung wenden, zur Klärung des Unterstützungsbedarfs mit Übergabe an die zuständige(n) Ansprechperson(en)
4. Mikroprojekte mit Quartiersbezug: Sozialraumorientierte Mikroprojekte zur Aktivierung, Kompetenz- und Persönlichkeitsstärkung der jungen Menschen mit Mehrwert für das Quartier

Das zweistufige Ausschreibungsverfahren, das aus einem Interessenbekundungs- und einem Antragsverfahren besteht, startet, sobald das Legislativpaket für die Kohäsionsfonds verabschiedet worden ist und die auf dieser Grundlage zu erstellende Partnerschaftsvereinbarung und das Operationelle Programm des Bundes für den ESF 2014 bis 2020 von der Europäischen Kommission genehmigt worden sind.
Nach aktuellen Planungen ist davon auszugehen, dass das Ausschreibungsverfahren Anfang 2014 beginnen kann. Der Start wird im Bundesanzeiger und auf der Webseite www.jugend-staerken.de und www.biwaq.de bekannt gegeben.
Parallel hierzu werden in 2014 für interessierte Kommunen Informationsveranstaltungen zu Inhalt und Finanzen des Vorhabens durchgeführt.

Die Eckpunkte des neuen ESF-Modellvorhabens JUGEND STÄRKEN im Quartier stehen ab heute auf der Webseite www. jugend-staerken.de zum Download bereit.

Quelle: BMFSFJ

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