Bildungs- und Teilhabepaket stellt keine Bildungsgerechtigkeit sicher

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) für Kinder und Jugendliche aus Hartz-IV-Familien. Wie eine aktuelle Expertise der Paritätischen Forschungsstelle belegt, haben sich die mit dem so genannten „Starke-Familien-Gesetz“ 2019 in Kraft getretenen Reformen des Bildungs- und Teilhabepaketes nach den vorliegenden Statistiken nicht positiv auf die Inanspruchnahme der Teilhabeleistungen durch benachteiligte Schüler*innen ausgewirkt, vielmehr sei sogar ein leichter Rückgang der Quoten zu verzeichnen. Bereits 2015 hatte der Verband feststellen müssen, dass ein Großteil der Anspruchsberechtigten nicht vom BuT profitiert. Die aktuelle Studie belegt drastische regionale Unterschiede in der Umsetzung der bundesgesetzlich normierten und kommunal administrierten Unterstützungsleistung. Als Grund für hohe Bewilligungsquoten werden primär niedrigschwellige Antragsverfahren genannt, aber auch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit sowie Beratung zur Information und Aufklärung der Betroffenen. Ein Grundproblem bleibt vielerorts der Mangel an geeigneten Angeboten. Der Paritätische bekräftigt seine Forderung nach der Einführung eines Rechtsanspruchs auf Angebote der Jugendarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz und die Einführung einer bedarfsgerechten, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung.

Quelle: epd; Paritätischer Wohlfahrtsverband

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