85 Prozent der Berechtigten werden vom Bildungs- und Teilhabepaket nicht erreicht

Nach einer aktuellen Expertise der Paritätischen Forschungsstelle profitierten zuletzt weniger als 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren im Hartz-IV-Bezug von den sogenannten „soziokulturellen Teilhabeleistungen“. Mindestens 85 Prozent der Leistungsberechtigten wurden in der Praxis dagegen nicht erreicht. Die Leistungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche seien in ihrer Höhe unzureichend und in der bestehenden Form schlicht nicht geeignet, um Kinderarmut zu bekämpfen, Teilhabe zu ermöglichen und Bildungsgerechtigkeit sicherzustellen, kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband. Notwendig sei die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Angebote der Jugendarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz und die Einführung einer bedarfsgerechten, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung. Die vorliegende Expertise des Paritätischen unterstreicht den akuten Handlungsbedarf.

Stückwerk, das komplett an der Lebensrealität und den Strukturen vor Ort vorbei geht

Die bisherigen Reformen im Kampf gegen Kinderarmut bezeichnet der Paritätische Gesamtverband als „Stückwerk“. Zwar belegt die Studie deutliche regionale Unterschiede, insgesamt sei aber in einem Großteil der Kommunen die durchschnittliche Quote bewilligter Anträge und festgestellter Ansprüche noch immer „niederschmetternd gering“. „Das Bildungs- und Teilhabepaket ist und bleibt Murks und geht komplett an der Lebensrealität Heranwachsender und den Strukturen vor Ort vorbei“, stellt der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen, Ulrich Schneider, fest und fordert einen Abschied vom bisherigen Regelungspaket.

Trotz erster Erfolge: Es besteht akuter Handlungsbedarf

Der Vorschlag des Verbandes, einen verbindlichen Rechtsanspruch auf Teilhabe im Kinder- und Jugendhilfegesetz einzuführen, wird von Seiten des Bundesarbeitsministeriums inzwischen unterstützt und hat Eingang in die Handlungsempfehlungen des BMAS-Zukunftsdialogs gefunden. „Die bisherigen Teilhabeleistungen sind davon abhängig, dass es vor Ort überhaupt passende Angebote gibt. Nur ein Rechtsanspruch sorgt dafür, dass auch wirklich entsprechende Angebote vorgehalten werden und jedes Kind, unabhängig von seinem Wohnort, bestmöglich in seiner Entwicklung gefördert wird“, erklärt Schneider. Ebenfalls ein positives Signal aus dem Ministerium ist die Erklärung, die umstrittenen Teilhabe-Gutscheine durch eine pauschale Auszahlung von 15 Euro pro Monat ersetzen zu wollen.

Quelle: Der Paritätische Gesamtverband

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