Mitgliederversammlung der BAG KJS am 19./20.11.2013 in Fulda
“ Der inhaltliche Teil der Mitgliederversammlung befasste sich mit den aktuellen Entwicklungen in der Jugendhilfe unter dem Stichwort „Inklusion“. Aktuell wird als Konsequenz aus der UN-Behindertenrechtskonvention eine gesetzliche Neuordnung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) diskutiert. Mit dieser gesetzlichen Neuordnung würden die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung im SGB VIII zusammengeführt.
Aus der Sicht der Katholischen Jugendsozialarbeit ist die Diskussion um die Änderung der Anspruchsnorm des § 27 ff SGB VIII (Hilfen zur Erziehung) nicht ausreichend, wenn man eine „Überführung“ der Eingliederungshilfe für alle jungen Menschen mit Behinderungen jeglicher Art in die Jugendhilfe vorsieht. Eine inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe muss auch Regelungen an den Schnittstellen zu Leistungen anderer (Sozialleistungs-)Träger wie Schule, Gesundheitshilfe oder Arbeitsförderung treffen.
Die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft sind sich darin einig, dass zur Erreichung einer inklusiven Gesellschaft allein die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention zu kurz greift. Vielmehr sprechen sie sich dafür aus, Diversität als Normalität zu verstehen und sich in diesem Sinn in die politische Diskussion einzubringen und Veränderungsprozesse mitzugestalten.
Dabei ist die Jugendsozialarbeit in besonderem Maße gefragt in ihrer Arbeit mit sozial ausgegrenzten jungen Menschen einer inklusiven Pädagogik zu folgen. Die Mitglieder der BAG KJS wollen den gesellschaftlichen Veränderungsprozess aktiv mitgestalten. “
Quelle: BAG KJS