In den letzten 12 Monaten, von Oktober 2015 bis September 2016, hat die Bundesagentur für Arbeit im sogenannten „Beitragshaushalt SGB III“ insgesamt nahezu 5,1 Milliarden Euro mehr eingenommen als ausgegeben. Den Einnahmen in Höhe von insgesamt 35,9 Milliarden Euro, standen Ausgaben in Höhe von 30,8 Milliarden Euro gegenüber, darunter Ausgaben für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld in Höhe von 14,5 Milliarden Euro und für Leistungen der „aktiven Arbeitsförderung“ in Höhe von 8,0 Milliarden Euro.
Bei einem Beitragssatz zur „Arbeitslosenversicherung“ von 3,0 Prozent wurde von Oktober 2015 bis September 2016 erstmals in einem 12-Monatszeitraum ein Überschuss von über 5 Milliarden Euro gebucht. Zuvor überstiegen die Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit die Ausgaben letztmalig im 12-Monatszeitraum von Februar 2007 bis Januar 2008 den Betrag von 5 Milliarden Euro.
Allerdings hat sich der Anstieg des positiven Finanzierungssaldos (12-Monatssumme) im Verlauf der ersten neun Monate des laufenden Haushaltsjahres 2016 verlangsamt. Die Verlangsamung des Anstiegs des positiven Finanzierungssaldos resultiert im Wesentlichen aus dem leichten Anstieg der Ausgaben für Leistungen zur „aktiven Arbeitsförderung“.
Dennoch ist für den Abschluss des Haushaltsjahres 2016 im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit ein positiver Finanzierungsaldo (Überschuss) von deutlich über 5,0 Milliarden Euro zu erwarten.“
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Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe