Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage zur Untauglichkeit von Ein-Euro-Jobs: Nach Angaben der BA waren 2007 durchschnittlich 300.000 Personen in AGH beschäftigt. Die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II belief sich auf 2.523.000. Auf 100 Arbeitslose im Rechtskreis SGB II kamen rund 12 Personen im Jahresdurchschnitt, die in einer AGH beschäftigt waren. Die Regierung teilt die Auffassung der IAB-Wirkungsanalyse nicht, dass Ein-Euro-Jobs nicht Zielführend sind und damit vor allem die Arbeitsbereitschaft überprüft werden soll. Die Bundesregierung bestätigt ebenfalls nicht den Befund der Wertungsanalyse des IAB, dass AGH für Jugendliche negative Effekte haben. Die Tatsache, dass Jugendliche in der Teilnehmerstruktur überrepäsentiert sind, obwohl das Gesetz und die „Arbeitshilfe AGH“ für diese Altersgruppe die Nachrangigkeit betonen, ist nach Ansicht der Regierung auf die Startphase des SGB II und die Zuweisungspraxis der persönlichen Ansprechpartner und Fallmanager zurückzuführen. Der Anteil Jüngerer unter 25 Jahren an allen Teilnehmern an AGH sei deutlich rückläufig. Daraus ließe sich schließen, dass nach der Startphase gelungen sei, für junge Menschen differenzierte Fördermöglichkeiten einzusetzen. Dazu zählten insbesondere berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, betriebliche Einstiegsqualifizierungen und außerbetriebliche Berufsausbildung. Diese Entwicklung belege nach Aussicht der Regierung, dass dem Vorrang der Vermittlung in Ausbildung oder Qualifizierung Rechnung getragen würde.