Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (SGB II – Hartz IV): Ein Länder- und Großstadtvergleich der in 2006 und 2007 bewilligten Leistungen

AUSWERTUNG DER STATISTIK DER BA Vorbemerkung: Diese Auswertung der Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu den Geldleistungen für SGB II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV) in den Ländern und den Großstädten bezieht sich auf die bewilligten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (ohne die sonstigen Leistungen) der in diesen Bedarfsgemeinschaften lebenden erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, das Arbeitslosengeld II (netto), das Sozialgeld, die Leistungen für Unterkunft und Heizung und die Beiträge zur Sozialversicherung. Aufgrund der unterschiedlichen zeitlichen und inhaltlichen Abgrenzung besteht zwischen diesen Leistungsdaten und den z.B. vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) berichteten Haushaltsdaten keine vollständige Übereinstimmung. Warnung: Die für die Länder und die Großstädte ermittelten Veränderungen im Vorjahresvergleich und die ermittelten Rangfolgen stellen keine Bewertung der Leistung der jeweiligen Träger der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ dar. Die vielschichtigen Gründe für die jeweiligen Veränderungen der bewilligten Leistungen und die Höhe der bewilligten Leistungen pro Leistungsempfänger/innen wurden hier nicht untersucht. Untersucht wurden auch nicht die Nebenwirkungen, die mit diesen Veränderungen verbunden waren. Kurz: vor „betriebswirtschaftlichen Kurzschlüssen“ wird gewarnt. ÜBERBLICK LEISTUNGEN “ Die Träger der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II – Hartz IV) haben im Jahr 2007 für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts insgesamt 36,4 Milliarden Euro bewilligt, 3,75 Milliarden Euro (9,3%) weniger als ein Jahr zuvor (2006). Es wurden über 900 Millionen Euro (5,6%) weniger Arbeitslosengeld II und über 2,8 Milliarden Euro (29,6 Prozent) weniger Beiträge zur Sozialversicherung bewilligt als im Vorjahr – insbesondere wegen der zum 1. Januar 2007 drastisch gekürzten Beiträge zur Rentenversicherung. Die in 2007 bewilligten Leistungen für das Sozialgeld (+1,0%) und Unterkunft und Heizung (-0,1%) änderten sich im Vorjahresvergleich dagegen nur geringfügig. Die Veränderungsraten der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts reichen in den Ländern von –12,5 Prozent in Bayern bis -5,6 Prozent in Berlin und in den 15 Großstädten (einschließlich Region Hannover) von –10,4 Prozent in Bremen bis –3,6 Prozent in Düsseldorf. Der Anteil der 15 Großstädte an den in der Bundesrepublik Deutschland bewilligten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts stieg von 27,0 Prozent (2006) auf 27,9 Prozent im Jahr 2007 – bei einem Anteil dieser Großstädte an der Gesamtbevölkerung von 17,2 Prozent. Pro Leistungsempfänger/in (erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige) wurden 2007 monatlich 419,00 Euro (brutto) bewilligt, davon 77,50 Euro für Beiträge zur Sozialversicherung. (2006: 455,50 Euro, davon 108,50 Euro Sozialversicherung) Die bewilligten Nettoleistungen für Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Unterkunft und Heizung lagen 2007 mit monatlich 341,50 Euro um etwa 5,50 Euro unter den entsprechenden Leistungen pro Leistungsempfänger/in im Vorjahr. In den Ländern wurden pro Leistungsempfänger/in und Monat (brutto) zwischen 471,40 Euro in Hamburg und 389,80 Euro in Rheinland-Pfalz bewilligt, in den 15 Großstädten zwischen 521,50 Euro in München und 432,90 in Duisburg. Den Hilfebedürftigen wurden 2007 in den Großstädten durchschnittlich 463,70 Euro pro Monat bewilligt, den Hilfebedürftigen in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen 403,90 Euro. Die Differenzen zwischen den monatlichen Leistungen in den einzelnen Großstädten bzw. den Großstädten insgesamt und den anderen Kreisen ergeben sich zum größten Teil aus den unterschiedlich hohen Mieten. Gemessen an der Gesamtbevölkerung wurden 2007 von den Trägern der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ durchschnittlich 442,30 Euro pro Kopf und Jahr für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (SGB II) bewilligt, 45,20 Euro (pro Kopf und Jahr) weniger als ein Jahr zuvor (2006). In den Ländern wurden für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zwischen 1.015,20 Euro pro Kopf und Jahr in Berlin und 213,20 Euro in Bayern bewilligt, in den 15 Großstädten zwischen 1.015,20 Euro in Berlin und 353,30 Euro in München. In den Großstädten wurden 2007 durchschnittlich 719,10 Euro pro Einwohner/in und Jahr für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bewilligt, in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen 384,90 Euro. “ Eine ausführliche Erläuterung und die tabellarische Zusammenstellung ist im Anhang für Sie bereitgestellt.

Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) e.V.

Dokumente: sgb2_leistungen_lebensunterhalt_2006_2007.pdf

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