Neues zum Gesetzentwurf fünftes SGB III-Änderungsgesetz

STELLUNGNAHME DES BUNDESRATES ZUM GESETZENTWURF “ Der Bundesrat (BR) hat zum vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem fünften SGB III-Änderungsgesetz eine Stellungnahme beschlossen (DRS 167/08 Beschluss). Der Bundesrat folgt in seinem Beschluss einer Empfehlung des Hauptausschusses des BiBB, die Zielgruppe für den Ausbildungsbonus enger zu fassen, insbesondere bei der geplanten Ermessensleistung. Der BR sieht demnach für die Förderung als Ermessensleistung höchstens einen mittleren Schulabschluss vor. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass der Ausbildungsbonus auch für Ausbildungsbereiche geöffnet wird, die auf landesrechtlicher Grundlage (z.B. Ausbildung in Gesundheits- und Pflegeassistenz) beruhen. Der BR plädiert dafür, den Bereich der Altenpflege, Altenpflegehilfe ein zu beziehen. Zur Wahrung der Trägerneutralität fordert der BR, dass die Träger von Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung selbst keine Maßnahmen der Berufsvorbereitung und -ausbildung anbieten dürfen. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass die Auswahl der Schulstandorte durch die BA im Einvernehmen mit den Kultusministerien der Bundesländer erfolgt. In den Abstimmungsprozess sollen außerdem neben den Schulträgern auch die örtlichen Träger der Jugendhilfe einbezogen werden. Ein weiterer Vorschlag des BR sieht vor, dass zusätzliche Fahrt- und Unterbringungskosten, die bei der Beschulung in Form des Blockunterrichts entstehen, auch für bedürftige Jugendliche im Rahmen der Förderung der Berufsausbildung erbracht werden können. Schlussendlich streben die Länder an, dass die neue Bundesleistung im SGB III vorrangig zu den Länderprogrammen gewährt wird. “ Die Stellungnahme des Bundesrates (Besdchluss) in vollem Textumfang entnehmen Sie bitte dem Anhang. Die erste Lesung im Bundestag zu dem Gesetzentwurf der Regierung fand am 10. April 2008 statt. Am 26. Mai 2008 wird nun die Anhörung des Bundestagsausschusses Arbeit und Soziales zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Von 12 -13 Uhr wird eine öffentliche Anhörung stattfinden, zu der der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit eingeladen wurde. Grundlage für die Stellungnahme des Kooperationsverbundes wird die

Quelle: 

Dokumente: ATTBL7SE.pdf

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