Autor: Silke Starke-Uekermann

435.000 Menschen nahezu chancenlos auf dem Arbeitsmarkt

Wissenschaftler des Instituts für Bildung- und Sozialpolitik (IBUS) der Hochschule Koblenz haben untersucht, ob es noch eine Zielgruppe für öffentlich geförderte Beschäftigung gibt. Und wie viele Menschen zu dieser Zielgruppe gehören würden. Das Ergebnis: Mehr als 435.000 Menschen in Deutschland sind so „arbeitsmarktfern“, dass ihre Chancen auf einen regulären Arbeitsplatz gegen Null gehen. Gleichzeitig zeigen diese Menschen eine hohe Arbeitsmotivation und fühlen sich zunehmend gesellschaftlich ausgegrenzt. Zusammen mit ihnen leben mehr als 300.000 Kinder, die von der Situation ihrer Eltern betroffen sind. Arbeitsmarktferne Menschen mit extrem geringen Chancen am Arbeitsmarkt definieren die Wissenschaftler dabei als Arbeitslosengeld II-Bezieher im Alter zwischen 26 und 60 Jahren, die zum Befragungszeitpunkt und auch in den vorherigen drei Jahren überwiegend nicht gearbeitet haben. Als erfassbare Vermittlungshemmnisse legen die Forscher fest: Ein Alter über 50 Jahre, alleinerziehend zu sein, Angehörige zu pflegen, Migrationshintergrund, geringe Deutschkenntnisse, ein fehlender Schul- und/oder Ausbildungsabschluss, schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen sowie Langzeitarbeitslosigkeit im Sinne eines durchgängigen Bezuges von Arbeitslosengeld II seit mindestens 12 Monaten. Es sei unhaltbar, dass sich öffentlich geförderte Beschäftigung inzwischen nahezu ausschließlich auf die umgangssprachlichen „Ein-Euro-Jobs“ beschränke, die nur kurzfristige Beschäftigung der Betroffenen ermöglichen und zudem in ihrer Ausgestaltung nichts mit regulären Arbeitsplatzverhältnissen zu tun hätten. Nötig sei ein ganzes „Spektrum an ineinander greifenden Förderoptionen“.

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Bundesweiter Aktionsplan zum flächendeckenden Ausbau von Schulsozialarbeit

Der Paritätische Gesamtverband legt Anforderungen an einen Koalitionsvertrag vor: Im Bereich Bildung und Ausbildung sollen drei Punkte in einen Koalitionsvertrag Einzug halten: Assistierte Ausbildung bundesweit fördern, Bundesprogramm für Schulsozialarbeit auflegen und Bildung und Teilhabe verbessern. Die Schulsozialarbeit soll flächendeckend ausgebaut werden. Dazu wird eine gemeinsame Ressourcenanstrengung auf allen föderalen Ebenen gefordert. Für jeweils 150 Schülerinnen und Schüler in allgemeinbildenden Schulen soll eine sozialpädagogische Fachkraft zur Unterstützung von gelingenden Bildungs- und Sozialisationsprozessen zur Verfügung stehen.

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Behinderte Jugendliche werden zu selten im Betrieb ausgebildet

Deutscher Gewerkschaftsbund legt Ausarbeitung zur Ausbildungsplatzsituation behinderter Jugendlicher vor: Junge Menschen mit einer Behinderung absolvieren nur selten eine Berufsausbildung im Betrieb. Die Chancen von benachteiligten Jugendlichen am Ausbildungsmarkt waren in den vergangenen Jahren sehr schlecht, da es viele Bewerber und zu wenig Ausbildungsplätze gab. Auch momentan bildet insgesamt nur knapp jeder vierte Betrieb aus. Behinderte junge Menschen haben hier das Nachsehen. Die Hürden für eine betriebliche Ausbildung sind für behinderte Jugendliche oft sehr hoch. Stellenausschreibungen, Bewerbungsverfahren und die Ausbildung selbst sind zu selten auf ihre individuellen Fähigkeiten ausgerichtet. Unternehmen und behinderte junge Menschen haben bisher zu wenig Erfahrung im Umgang miteinander. Um die Chancen behinderter junger Menschen am Arbeitsmarkt zu verbessern, muss ihre Ausbildung künftig zu deutlich höheren Anteilen in den Unternehmen stattfinden. Da es vielfältige und individuelle Fördermöglichkeiten für die Unternehmen gibt, liegen die Barrieren für die Teilhabe junger Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben offenbar auch in den Köpfen der Beteiligten.

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Fördermittel gegen Rechtsextremimus

Unterschiedliche politische Ebenen stellen Fördermöglichkeiten für Maßnahmen und Projekte gegen Rechtsextremismus bereit. Auch politische oder private Stiftungen unterstützen ein Engagement gegen Rechts. Die Bundeszentrale für

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Ein empirischer Blickwinkel auf Jugendhilfe und Migration – „Migration unter der Lupe“

Bundesjugendkuratorium veröffentlicht Stellungnahme zu Jugendhilfe und Migration: Der Schwerpunkt der Stellungnahme „Migration unter der Lupe“ liegt auf der Analyse valider Daten zu den einzelnen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe im Hinblick auf den Migrationshintergrund der Adressatinnen und Adressaten. Gleichzeitig wirft das BJK Schlaglichter auf Erwartungen an das Professionsverständnis und die Trägerverantwortung und benennt Entwicklungserfordernisse interkultureller Öffnung in der Kinder- und Jugendhilfe. Fast ein Drittel aller Kinder und Jugendlichen wächst heute mit einem Migrationshintergrund auf. Deshalb ist Kinder- und Jugendpolitik auch immer Integrationspolitik. Die Kinder- und Jugendhilfe könne Unterschiede daher weder ignorieren noch überdramatisieren, sie muss vielmehr genau hinschauen: Wo ist ein Migrationshintergrund ein Potenzial, wo kann er ein Problem sein und wo macht er überhaupt keinen Unterschied? Und wo sind Träger wie Fachkräfte aufgefordert, die interkulturelle Öffnung auszubauen? Bei Sichtung der Datenlage falle auf, dass sich für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund, gemessen an den für einzelne Gruppen deutlich erhöhten Bildungs- und Entwicklungsrisiken, keine erheblichen Unterschiede in der Inanspruchnahme der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, speziell der Erziehungshilfen, abbilden lassen.

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Was versteht man unter Inklusion und welche Rolle spielt sie in der Jugendsozialarbeit?

Die Landesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit Bayern hat ein Papier herausgegeben, in dem sie eine Begriffsklärung versucht und eine Einordnung ebendieses Begriffs in die Jugendsozialarbeit vornimmt: Der über die Rechte und Belange behinderter Menschen in die bundesdeutsche Bildungsdebatte gekommene Begriff der „Inklusion“ ist mittlerweile längst auch in der Jugendsozialarbeit angekommen. Gleichzeitig kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass häufig unklar bleibt, was denn nun genau mit diesem Begriff gemeint ist, was Inklusion insgesamt umfasst und welche Dimensionen der Inklusionsbegriff tatsächlich einnimmt. Nicht selten wird Inklusion mit Integration gleichgesetzt, bzw. löst der eine Begriff (also Inklusion) den anderen Begriff (also Integration) ab. Die Begriffe werden dabei vielfach nur als Etiketten verstanden, die unabhängig vom Inhalt ausgetauscht werden können. Versteht man Inklusion als gesellschaftliche Vision, die allen eine Teilhabe in allen Bereichen ermöglicht, könnte die Frage, ob Inklusion Jugendsozialarbeit entbehrlich macht, mit „Ja“ beantwortet werden.

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