Autor: Silke Starke-Uekermann

Sind Ausnahme- und Sonderregelungen für Jugendliche sinnvoll?

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (wsi) der Hans-Böckler-Stiftung analysiert den Sinn und Nutzen von Ausnahmen beim Mindestlohn: Von der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland sollen Jugendlichen unter 18 Jahren ausgenommen werden. Die Ausnahme von Minderjährigen wird mit Hinweis auf die Diskrepanz zwischen Ausbildungsvergütung und unmittelbar erzielbarem Erwerbseinkommen gerechtfertigt, die für Jugendliche negative Anreize bedeuten könnten. Dieses Spannungsverhältnis besteht jedoch bereits heute. Vielmehr wären von der Ausnahme Jugendlicher selbst bis zum 21. Lebensalter fast ausschließlich junge Minijobber betroffen, die einen geringen Zuverdienst erwerben. Etwa drei Viertel dieser Altersgruppe geht weiterhin einer Ausbildung nach.

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So schätzt die Bundesregierung die Ausbildungsmarktsituation 2013 ein

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der LINKEN: Es werde offenbar grundsätzlich schwieriger, das betriebliche Angebot und die Nachfrage der Jugendlichen zusammen zu führen – sowohl nach Berufen, wie auch regional und anforderungsspezifisch.Die Vertragszahlen alleine seien kein Maßstab für die Bewertung der Ausbildungsmarktsituation. Angesichts der rückläufigen Schulabgängerzahlen sei auch die Nachfrage der Jugendlichen nach Ausbildungsplätzen gesunken. Die aktuelle Ausbildungsbilanz falle daher verglichen mit früheren Jahren vergleichsweise gut aus. Um Ausbildungsreife und Berufsorientierung zu fördern, legte die Bundesregierung in den letzten Jahren eine Reihe von Programmen auf. Mit flankierenden Maßnahmen sei es Ziel, die duale Ausbildung weiter zu stärken.

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Geplante SGB II-Änderungen: Rechtsvereinfachung oder Rechtsverschärfung?

Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet Vorschläge zur „Rechtsvereinfachung“ im SGB II: Insgesamt gibt es über 120 Vorschläge über die verhandelt wird. Bei 24 Vorschlägen konnte bisher ein Konsens erzielt werden. Bis zum Herbst 2014 sollen entsprechender Gesetzentwurf vorliegen und beschlossen werden. Sozialverbände und Arbeitsrechtsexperten bewerten die Änderungsvorschläge kritisch. Für den Sozial- und Arbeitsrechtsexperten Harald Thomé ist das Ergebnis der Arbeitsgruppe erschreckend. Das SGB II-Recht würde damit verschärft und zunehmen ein Hartz IV-Sonderrecht etabliert.

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Kooperationsverbot aufheben – Bildung als Gemeinschaftsaufgabe finanzieren

DIE LINKE bringt Antrag zur Abschaffung des Kooperationsverbots in den Bundestag ein: seit der Einführung des Kooperationsverbotes habe sich die Finanzierung guter Bildung verschlechtert. Gute Bildung sei ein gesamtgesellschaftliches Anliegen und müsse auch so finanziert werden. Der Aufgabe, Bildungsfinanzierung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen zu begreifen, fehle derzeit die geeignete Grundlage. Spätestens mit dem Bildungsgipfel 2008 in Dresden hätten alle im Bundestag vertretenen Parteien anerkannt, dass das Bildungssystem unterfinanziert sei. Mit der Ausrufung der Bildungsrepublik sollte eine Steigerung der Bildungsausgaben auf sieben Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) einhergehen. Für das Jahr 2010 wendete Deutschland bei Berücksichtigung der öffentlichen wie auch der privaten Ausgaben allerdings nur 5,3 Prozent seines BIP für Bildung auf.

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