Sind Ausnahme- und Sonderregelungen für Jugendliche sinnvoll?
Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (wsi) der Hans-Böckler-Stiftung analysiert den Sinn und Nutzen von Ausnahmen beim Mindestlohn: Von der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland sollen Jugendlichen unter 18 Jahren ausgenommen werden. Die Ausnahme von Minderjährigen wird mit Hinweis auf die Diskrepanz zwischen Ausbildungsvergütung und unmittelbar erzielbarem Erwerbseinkommen gerechtfertigt, die für Jugendliche negative Anreize bedeuten könnten. Dieses Spannungsverhältnis besteht jedoch bereits heute. Vielmehr wären von der Ausnahme Jugendlicher selbst bis zum 21. Lebensalter fast ausschließlich junge Minijobber betroffen, die einen geringen Zuverdienst erwerben. Etwa drei Viertel dieser Altersgruppe geht weiterhin einer Ausbildung nach.
