Rechtsgutachten zur Gestaltung von Ausnahmen vom Mindestlohn
Hans-Böckler-Stiftung legt Rechtsgutachten für die Gestaltung von Mindeslohnausnahmen vor. Darin werden der verfassungrechtliche, völkerrechtliche und europarechtliche Rahmen für Ausnahmen geprüft. Die in Rede stehenden Mindestlohnausnahmen sind nur gerechtfertigt, wo sie sich auf Pflichtpraktikant/-innen, Auszubildende und ehrenamtlich Tätige beziehen. Die Ausnahmetatbestände für diese Personen, die keine Arbeitnehmer/-innen sind, müssen eng gefasst sein. Im Hinblick auf die übrigen Personengruppen, die wie Studierende, Rentner/-innen, Berufsanfänger/-innen, junge Menschen, saisonal befristet eingestellte Arbeitnehmer/-innen, Taxifahrer/-innen und Langzeitarbeitslose für Ausnahmeregelungen im Gespräch sind, können Mindestlohnausnahmen nicht gerechtfertigt werden. Eine Ungleichbehandlung dieser Beschäftigtengruppen im Vergleich zu den Mindestlohnberechtigten scheidet aus verfassungs-, völker- und unionsrechtlichen Gründen aus.
