Gesetzentwurf zur Optionspflicht

Innenminister de Maizière hat den Gesetzentwurf zur doppelten Staatsangehörigkeit vorgelegt. Im Koalitionsvertrag ist geregelt, dass für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern in Zukunft die Optionspflicht entfällt.
Laut de Maizière wird der im Koalitionsvertrag gefundene Kompromiss mit dem Gesetzentwurf umgesetzt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in Deutschland aufgewachsen und damit von der Optionspflicht befreit, wer sich bei Vollendung seines 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre in Deutschland gewöhnlich aufgehalten hat. Gleiches soll gelten, wenn der Betroffene sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt.

In einem offenen Brief an Sigmar Gabriel erinnern die Unterzeichner daran, dass die Führung der SPD mit dem Versprechen die Optionspflicht abzuschaffen in den Bundestagswahlkampf 2013 gezogen ist. Unterzeichnet wurde der Brief u.a. von Annelie Buntenbach (Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes), Andreas Lipsch (Vorsitzender von PRO ASYL), Dr. Jürgen Micksch (Vorsitzender des Interkulturellen Rates in Deutschland), Prof. Dr. Rolf Rosenbrock (Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes) und Anne Lütkes (Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes).

Aus Sicht der Unterzeichner diskriminiert der Optionszwang Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erworben haben, während andere Kinder, die durch Geburt mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen oder EU-Bürger sind, dem Optionszwang nicht unterliegen. Diese gesetzliche Ungleichbehandlung soll beendet werden. Viele junge Migrantinnen und Migranten verstehen den Optionszwang nicht nur als Infragestellung ihrer Staatsangehörigkeit, sondern auch und vor allem als Infragestellung ihrer Zugehörigkeit zu unserer Gesellschaft. Mehrstaatigkeit geht einher mit der Globalisierung, der Öffnung von Grenzen und zunehmender Mobilität. Sie gehört zur unmittelbaren Lebensrealität der Betroffenen – Mehrstaatigkeit zu vermeiden ignoriert diese Realität.

Der Gesetzentwurf hält an der Optionspflicht fest und schreibt die Ungleichbehandlung junger deutscher Staatsbürger fort. Der Innenminister will seinen Entwurf dem Kabinett vorlegen und sich für die schnelle parlamentarische Beratung stark machen. Das Gesetz soll noch 2014 in Kraft treten.“

www.dkhw.de
www.bmi.bund.de

Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk; BMI

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