Strukturelle Reformen am gemeinsamen Europäischen Asylsystem
Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) hat sein sechstes Jahresgutachten vorgelegt: Der SVR zieht darin einen internationalen Vergleich zwischen der Migrations- und Integrationspolitik Deutschlands und ausgewählten EU-Staaten sowie klassischen Einwanderungsländern wie Kanada und den USA. Deutschland schneidet besser ab als der aktuelle öffentliche Diskurs erwarten lässt. Aber im Bereich der Asyl- und Flüchtlingspolitik sieht der SVR Handlungsbedarf. Er schlägt ein neues Verfahren für die EU-Flüchtlingspolitik vor: Flüchtlinge sollen nach der Anerkennung ihres Asylantrags in ein EU-Land ihrer Wahl weiterwandern können, insbesondere zum Zweck der Arbeitsuche; das Prinzip der grundsätzlichen Zuständigkeit des Ersteinreisestaates (Dublin-Verordnung) für das Asylverfahren wird erhalten und gestärkt.

