Autor: Silke Starke-Uekermann

Unterbringung und Vertretung von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen durch die Kinder- und Jugendhilfe

Bündnis 90/Die Grünen erkundigen sich bei der Bundesregierung nach der Lage von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Es bestehen nach Auffassung der Fragesteller unter anderem Defizite bei der Erfassung, beim Zugang zu rechtlichen Vertretern und bei der Unterbringung. Nach Regierungsangaben stammen die meisten minderjährigen Asylbewerber im Jahr 2015 aus Syrien, Albanien, Afghanistan, dem Kosovo, dem Irak und Serbien. Als eine gute Möglichkeit der Unterbringung sieht die Bundesregierung Gastfamilien. Diese sollen gezielt durch das Programm „Menschen stärken Menschen“ gewonnen werden. Die Regierung sieht das Jugendamt als die Instanz, die Rechtshandlungen für diese jungen Menschen vollziehen darf. Das Jugendamt sei berechtigt und verpflichtet, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen notenwendig sind. Dazu zähle auch die Antragstellung auf Asyl und die Vertretung in einer Anhörung.

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Zusammenarbeit von freien Trägern der Jugendsozialarbeit und der Schule stärken

Nicht nur bundesweit, sondern auch in Niedersachsen nimmt das Thema „Schulsozialarbeit“ politisch Fahrt auf. Die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Niedersachsen – Jugendaufbauwerk (LAG JAW) positioniert sich daher zu der geplanten Verlagerung der Schulsozialarbeit in den Landesdienst. Das bedeutet eine vollständige Verlagerung der Schulsozialarbeit von der Jugendhilfe in die Schule.
Damit wird die Umsetzung von Schulsozialarbeit als Angebot der Jugendhilfe durch freie Träger vor Ort zukünftig verunmöglicht. Ergänzend zu dem Positionspapier veröffentlicht die LAG JAW Ziele, Aufgaben und Schwerpunkte der Schulsozialarbeit in freier Trägerschaft darstellt.

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Junge Flüchtlinge als Herausforderung für die Jugendsozialarbeit

Von den circa 1,1 Millionen Flüchtlingen, die nach Aussagen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge 2015 nach Deutschland gekommen sind, sind 29 % unter 18 Jahren und 26 % zwischen 18 – 25 Jahre alt, also über die Hälfte sind jung (unter 25 Jahre). Da im Jahr 2015 über 50% der Asylanträge anerkannt worden sind und sich die Anerkennungsquote aktuell noch höher bewegt, ist davon auszugehen, dass ein Großteil dieser jungen Menschen im Land bleiben wird. Die sozialen Dienste der Kirche und die Jugendsozialarbeit stellen sich aktuell darauf ein. Prof. Dr. Nausikaa Schirilla von der Katholischen Hochschule Freiburg beschreibt einige Anforderungen an die Jugendsozialarbeit angesichts der neuen Flüchtlingszuwanderung. Sie kritisiert dabei die Reduktion von Flüchtlingen auf die Opferrolle und damit verbundene Passivität. Stattdessen zeigten sie viel Eigenaktivität, seien oft ehrgeizig und motiviert und bewiesen eine große Fähigkeit, sich an neue soziale und politische Gegebenheiten anzupassen. Auch ethische Fragen der Migration besitzen eine Relevanz für die soziale Arbeit und dürfen nicht ausgeblendet werden.

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Leiharbeiterverdienste: Ungleicher Lohn für gleiche Arbeit

Das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen hat die Verdienstsituation von Leiharbeitern ausgewertet. Die IAQ-Forscher kommen zu dem Ergebnis, dass Leiharbeit von „equal-pay“-Grundsatz weit entfernt ist. Obwohl gesetzliche Regelungen seit 2011 den Missbrauch verhindern und Gleichbehandlung garantieren sollen, verdienen Zeitarbeiter deutlich weniger als Beschäftigte in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Sektor. Im dritten Quartal 2015 lagen die durchschnittlichen Bruttostundenlöhne für Leiharbeit bei 13,00 Euro, während Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung 20,75 Euro und in der Privatwirtschaft 22,34 Euro bezogen. Die Zeitarbeits-Stundenlöhne reichen in Westdeutschland von 10,53 Euro € für „Ungelernte Arbeitnehmer“ bis hin zu 33,22 Euro für „Arbeitnehmer in leitender Stellung“. Im Osten liegt diese Spanne zwischen 9,66 Euro und 28,28 Euro. Im Vergleich zur Privatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst schneiden Leiharbeitskräfte damit – auch bei gleichen Tätigkeiten – deutlich schlechter ab. Unter den Leiharbeitern sind „Junge, gering qualifizierte und berufsunerfahrene Männer überrepräsentiert ebenso wie zuvor Arbeitslose. In der Folge ist das Verarmungsrisiko von Leiharbeitern besonders groß. Ein überdurchschnittlich hoher Anteil muss aufstocken und zusätzlich zum Verdienst Grundsicherungsleistungen beantragen. Problematisch daran ist, dass so die Löhne subventioniert werden.

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Wie lange dauert ein Asylverfahren und wieviele dürfen bleiben?
Einblick in die Statistik

Die Linken hatten von der Bundesregierung ergänzende Angaben zur Asylstatistik erfragt. In ihrer Antwort erklärt die Bundesregierung, dass Asylverfahren im Jahr 2015 durchschnittlich 5,2 Monate dauerten. Für unbegleitete Minderjährige betrug die Verfahrenszeit durchschnittlich 6,7 Monate. Jeweils ab Antragstellung. Hinzu kommen mindestens 3 Monate Wartezeit bis zur Antragstellung. Die sogenannte bereinigte Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen unter 16 Jahren lag im Jahr bei 95,6% bei unbegleiteten zwischen 16 und unter 18 Jahren bei 91,7% und bei allen Personen unter 18 Jahren bei 50,9%. Im Jahr 2015 wurden 21 Zurückweisungen, zehn Zurückschiebungen und keine Abschiebung von unbegleiteten Minderjährigen vollzogen. Politiker sorgen sich unterdessen über stark ansteigende Unterbringungskosten für die mittlerweile mehr als 67.000 unbegleiteten Minderjährigen. In Deutschland koste die Betreuung eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers je nach Bundesland zwischen 40- und 60.000 Euro im Jahr. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Kretschmer (CDU), ist der Auffassung, dass man mit diesem Betrag in der Herkunftsregion wesentlich mehr Menschen geholfen werden könne.

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