Die Eckpunkte für ein Integraionsgesetz sehen für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive eine weitgehende Öffnung der etablierten Strukturen staatlicher Integrationsförderung vor. Flüchtlinge sollen in die bestehenden Regelsysteme des Förderns und Forderns einbezogen werden. Damit Asylbewerber mit anerkannten Flüchtlingen, anderen Drittstaatsangehörigen, die nicht aus humanitären Gründen nach Deutschland gekommen sind, aber auch mit Personen ohne Migrationshintergrund, die Hartz IV-Leistungen beziehen, gleichgestellt werden. Soziale Wohlfahrtsverbände mahnen an, dass Fordern das Fördern voraussetze und die entsprechenden Angebote nun massiv und passgenau ausgebaut werden müssten. Die Bundesregierung beabsichtigt, auf ihrer Klausurtagung am 24. Mai 2016 den Gesetzentwurf zu beschließen.