Autor: Silke Starke-Uekermann

Kinderarmutsbericht belegt Ausstieg

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) hat einen Kinderarmutsbericht vorgelegt. Damit belegen die Forscher, die Kinderarmut hat wieder etwas zugenommen: Sie stieg von 19,0 Prozent im Jahr 2014 auf 19,7 Prozent im Jahr 2015. Die stärkere Verarmung von Kindern lässt sich nicht nur an den Armutsquoten, sondern auch an der absoluten Zahl der armen Kinder festmachen. Lebten zu Beginn des Jahrzehntes 2,381 Millionen Kinder in armen Haushalten, so sind es nach den aktuellen Zahlen 2,547 Millionen. Besonders auffällig war die Entwicklung zwischen 2014 und 2015: Die Kinderarmutsquote ist um 0,7 Prozentpunkte gestiegen, das sind 77.000 arme Kinder mehr als im Vorjahr. Die Entwicklung variiert regional jedoch beträchtlich. Bei den Minderjährigen, die in Deutschland eingewandert sind, hat die Armut zwischen 2011 und 2015 massiv zugenommen – von 35,7% auf 48,9%.

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Armut hat ein junges Gesicht

Die Bundesregierung hat den 5. Armuts- und Reichtumsbericht beschlossen. Dieser belegt, dass Deutschland ein gespaltenes Land ist. Einkommen und Vermögen ungleich verteilt. Die Armutsquote verharrt auf hohem Niveau. Manche Personengruppen sind besonders häufig von Armut und Ausgrenzung bedroht. Dazu zählen insbesondere Kinder und Jugendliche. 3,7 Millionen unter 18-Jährige haben schlechte Startchancen; Armut und Arbeitslosigkeit der Eltern sind die Hauptprobleme. Über 1,5 Millionen 18- bis 25-Jährige sind von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen oder bedroht. Jeder fünfte junge Mensch wächst in Armut auf und hat mit den Folgen zu kämpfen. Durch die Chancenungerechtigkeit in Schule und Ausbildung verfestigen sich finanzielle, soziale und emotionale Armutsverhältnisse. Die betroffenen Jugendlichen werden von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen. Bildung und Ausbildung sind zu stark von der sozialen Herkunft abhängig. Die besonders harten Sanktionen gegenüber jungen Menschen im Hartz IV-Bezug verschärfen die Lage und können zu Obdachlosigkeit führen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. macht sich seit langem für die Bekämpfung von Jugendarmut stark. Als Reaktion auf den 5. Armuts- und Reichtumsbericht fordert die BAG KJS Chancengerechtigkeit für alle jungen Menschn. Dazu trüge ein gesetzlich verankertes Recht auf Ausbildung, die Entschärfung des Sanktionsrechts im SGB II und eine stärkere Berücksichtigung der Belange Benachteiligter in politischen Entscheidungen bei – so führt die BAG KJS in Ihrem aktuellen Positionspapier aus.

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Reformbedarf der Grundsicherung

Die Beschäftigungsentwicklung und die Entwicklung der Arbeitslosigkeit scheinen nicht mehr miteinander zu kommunizieren. Das dynamische Beschäftigungswachstum in Deutschland führte zu einem mageren Abbau der Arbeitslosikeit, insbesondere der Langzeitarbeitslosigkeit. JedeR vierte Transferempfänger/-in bezieht die Leistung seit mehr als neun Jahren. Es gibt einen leichten Rückgang, dieser ändert aber nicht wirklich etwas daran: 1,14 Millionen Menschen verbleiben dauerhaft im Hartz-IV-Bezug. Die Arbeitsmarktpolitik sollte daran etwas ändern. Doch scheint dies seit Einführung von Harzt-IV nicht zu gelingen. Auch die 9. Novelle des SGB II – die sogenannte Rechtsvereinfachung – verspricht keinen Erfolg. Hartz IV ist ein bürokratisches Monster. Alleine im Jahr 2016 gab es über 640.000 Widersprüche und 115.000 klagen. Hinzu kommt, dass eine langfristig angelegte Integrationsstrategie unter den Haushaltsbedingungen kaum möglich ist. Die Jährlichkeit von Haushalten ist mit mittel- oder langfristiger Förderung entsprechender Personalkreise nicht kompatibel. Im aktuellen Wahlkampf formulieren einzelne Politiker Änderungdsbedarfe; ausgewählte Punkte der Agenda 2010 könnten zurückgenommen werden. In diesem Kontext hat die Friedrich Naumann Stiftung für die Freiheit ein Gutachten zum Reformbedarf der Grundsicherung vorgelegt. Heinrich Alt formuliert darin erste Reformvorschläge. Aber Alt stellt auch deutlich heraus, nicht die Investition in Arbeitslosigkeit, sondern die Investition in die Zukunft der Beschäftigung muss handlungsleitend sein. Gebraucht wird weniger Bürokratie. Stattdessen passgenaue Aus- und Weiterbildungsangebote für ungelernte, Alleinerziehende und Langzeitarbeitslose.

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Vielfalt bereichert: Bildung für alle in einer Schule für alle

Bundesnetzwerk fordert Bildung für alle in einer Schule für alle. Damit das gelingt, hat das Netzwerk zehn Mindestkriterien skizziert. Die Kriterien geben interessierten Schulen Orientierungshilfe. Ziel ist, dass sich alle Kinder und Jugendlichen mit ihren individuellen Voraussetzungen, sozialen Hintergründen, Begabungen und Beeinträchtigungen in der Schule entfalten können. Dazu müssen sich nach Auffassung von „Schule für Alle“ die Schulen den Schüler/-innen anpassen, denn Schulen sind für Schüler/-innen da – und nicht umgekehrt. Getragen durch dieses gemeinsame Ziel will das Bundesnetzwerk die Fachdiskussion bereichern, Strategien zur bildungs- und sozialpolitischen Einflussnahme entwickeln und Schulen bei der Umsetzung unterstützen.

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BAG KJS kritisiert Zementierung der Benachteiligung

Der Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. bemängelt ungleiche Startvoraussetzungen beim Einstieg in die Berufsausbildung anlässlich des Berufsbildungsberichts 2017. „Trotz eines immer wieder beklagten Mangels an Auszubildenden bleibt die Berufsausbildung einer großen Gruppe von jungen Menschen verschlossen.“ So kommentiert Lisi Maier, Vorsitzende der BAG KJS, den Berufsbildungsbericht 2017, der am Mittwoch (5.4.2017) von der Bundesregierung veröffentlicht wurde.

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