Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD hatten die Regierungspartner es im Frühjahr 2018 schriftlich vereinbart: „Wir stärken die Rechte von Kindern: Verankerung Kinderrechte im Grundgesetz“. Nun, wenige Monate vor der Bundestagswahl 2021, steht fest: Diese Vereinbarung wird nicht in die Tat umgesetzt werden, die Kinderrechte werden keinen gesonderten Eingang in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland finden. Die Enttäuschung vieler Verbände und Lobbyorganisationen, die sich für Kinder und Jugendliche einsetzen ist groß, insbesondere nach 15 für ihre Zielgruppen besonders anstrengenden Monaten. Was dieses wichtige Gesetzesvorhaben bedeutet hat und künftig bedeuten wird, weshalb es in den letzten Zügen der großen Koalition noch gescheitert ist und welche Chance – neben der berechtigten Verärgerung vieler Akteure – darin liegt, kommentiert Dr. Anna Grebe, Referentin für Grundsatzfragen bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V.
Kein Bekenntnis zu den Kinderrechten
In der vergangenen Woche gab Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) bekannt, dass die von der großen Koalition vereinbarte Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz vorerst und für diese Legislaturperiode gescheitert sei. Sie sei zutiefst enttäuscht darüber, dass dieses Vorhaben im Rahmen der großen Koalition nun nicht mehr umgesetzt werden könne, da man mit dem Koalitionspartner CDU/CSU und der Opposition zu keiner Einigung gekommen sei. Verbände, die in den vergangenen Jahren für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz geworben hatten, zeigten sich enttäuscht. Gerade mit Blick auf die massiven Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie, die Kinder und Jugendliche in den vergangenen Monaten erfahren haben, sei dies ein „herber Dämpfer für die Kinder, Jugendlichen und Familien unseres Landes, die in den vergangenen Monaten ohnehin schon wenig Unterstützung erfahren haben“, so das Aktionsbündnis Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, der Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland, in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind). Auch der BDKJ äußerte sich kritisch zu diesen Entwicklungen; Daniela Hottenbacher (BDKJ-Bundesvorsitzende) kommentierte: „In den letzten Monaten wurden die Kinderrechte in Deutschland massiv eingeschränkt: Kindern wurde das volle Recht auf Bildung vorenthalten, ihr Recht auf Spiel, Erholung und Freizeit war stark eingeschränkt und gerade ihr Recht auf Gesundheit wurde nicht umgesetzt“, so Hottenbacher. „Es wäre jetzt ein starkes Zeichen gewesen, wenn man sich zu den Rechten von Kindern klar bekannt und sie ins Grundgesetz aufgenommen hätte.“
Elternrecht vs. Anerkennung des Kindes als eigenständiges Subjekt
Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz wird nicht erst mit dem konkreten Gesetzesvorhaben kontrovers diskutiert. Argumentierten die Befürworter, dass dadurch der Staat viel stärker in die Verantwortung genommen werden würde, um zum einen die Perspektive von Heranwachsenden besser zu berücksichtigen und zum anderen sie zum Beispiel besser vor Gewalt schützen zu können, so fürchteten Gegner des Vorhabens, dass dadurch das Elternrecht geschwächt werden würde. Dabei geht es den Befürwortern ausdrücklich nicht darum, die Rechte der Eltern zu untergraben, sondern darum, Kinder als eigenständige Subjekte anzuerkennen und ihnen im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf Schutz, Befähigung und Teilhabe zu verleihen.
Angemessene Berücksichtigung oder Vorrang der Kinderrechte?
Im Januar 2021 sah es noch so aus, als könnte dieses Anliegen noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden; der im Kabinett abgestimmte Formulierungsvorschlag sah vor, dass künftig in Artikel 6 Absatz 2 das Wohl des Kindes „angemessen“ zu berücksichtigen sei und so gleichermaßen die Rechtsstellung der Eltern zu garantieren. Diese Formulierung ging damals vielen Verbänden und Lobbyorganisationen nicht weit genug, sie forderten u.a., dass das Kindeswohl nicht nur angemessen, sondern „vorrangig“ zu berücksichtigen sei. Ihre Kritik wurde jedoch nicht im Gesetzesentwurf berücksichtigt – und nun, fünf Monate später, ist auch dieser aufgrund fehlender Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat gescheitert. Muss also eine neue Bundesregierung wieder bei null beginnen?
Neue Chancen nach der Bundestagswahl 2021
Im Wahlprogramm von SPD als auch von Bündnis 90/Die Grünen steht jeweils als Vorhaben erneut die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz (das Wahlprogramm der CDU/CSU bzw. von DIE LINKE ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht final abgestimmt). Es bleibt also sehr wahrscheinlich, dass das Thema auch in der nächsten Regierungskoalition wieder auf den Tisch kommt, gleichsam müssen jedoch die Akteure, die diese Grundgesetzänderung vorantreiben, sich gut abstimmen, ob sie ggf. mit einem Kompromiss mitgehen würden (ausgedrückt durch die „angemessene“, nicht aber die „vorrangige“ Berücksichtigung) oder ob ihr Lobby-Ziel die uneingeschränkte Verankerung bleiben soll. Klar ist: Sollte ein neues Gesetzesvorhaben wieder hinter der UN-Kinderrechtskonvention zurückbleiben, ist zu überlegen, wie weitere Beteiligungs- und Schutzrechte angepasst werden müssten, um Kindern und Jugendlichen in einer Zeit „nach Corona“ besseres Gehör zu schenken. Ohne die Veränderung der derzeitigen Rechtslage wird dies nicht möglich sein.
Quelle: BAG KJS – Dr. Anna Grebe