„Assistierte Ausbildung“ jetzt verankern und umsetzen

Aus Sicht der Jugendsozialarbeit bietet die „Assistierte Ausbildung“ einen bereits erfolgreich erprobten Ansatz, um die duale Ausbildung weiterzuentwickeln und Jugendliche und Unternehmen in der Vorbereitung sowie im Ausbildungsverlauf individuell und bedarfsgerecht zu unterstützen. Nachdem das Konzept der „Assistierten Ausbildung” derzeit auf große Resonanz stößt und verbreitet werden soll, kommt es darauf an, dieses regelhaft einzuführen und zu finanzieren. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit nennt – in Fortschreibung seines Positionspapiers zur „Assistierten Ausbildung“ aus dem Juli 2014 – notwendige Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Umsetzung und nächste Schritte zur gesetzlichen Verankerung der Assistierten Ausbildung.

Auszüge aus der Stellungnahme des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit:

„Kennzeichen und Voraussetzungen „Assistierter Ausbildung“ als Angebot der Jugendsozialarbeit

Für den Erfolg der „Assistierten Ausbildung“ ist es maßgeblich, dass die Unterstützung unmittelbar bei den Jugendlichen ankommt und die durchführenden Akteure in der Region verankert sind. (…) Einrichtungen der Jugendsozialarbeit als anerkannte Träger der Jugendhilfe bringen aufgrund ihrer Zugangsmöglichkeiten zur Zielgruppe und ihrer Erfahrungen (…) besondere Expertise zur Umsetzung der „Assistierten Ausbildung“ ein. Sie haben in langjähriger Erfahrung wirksame Konzepte zur Begleitung und Unterstützung von Jugendlichen und Ausbildungsbetrieben entwickelt und verfügen über entsprechend qualifizierte sozialpädagogische Fachkräfte. Dabei kooperiert die Jugendsozialarbeit mit allen Akteuren: Betrieben, Kammern und Ausbildern/-innen sowie Jobcentern, Arbeitsagenturen, berufsbildenden Schulen und Eltern.

Zu den Erfolgsfaktoren der „Assistierten Ausbildung“ gehören der „Normalitätscharakter” und die „Dienstleistungsorientierung” des Modells: Betriebe und Jugendliche als Vertragspartner begründen reguläre, „normale“ Ausbildungsverhältnisse und behalten damit die Ausbildungsverantwortung.

Die eigenständige Dienstleistung des Trägers wird verlässlich in die Ausbildung integriert:

  • Die Jugendlichen werden während der gesamten Ausbildungszeit individuell durch pädagogisches Fachpersonal bei fachlichen, organisatorischen sowie persönlichen Belangen unterstützt.
  • Betriebe können bedarfsgerecht Unterstützung bei der Durchführung und individuellen Ausgestaltung der Ausbildung anfordern. Die pädagogischen Fachkräfte moderieren in Konfliktfällen, beraten und schaffen damit eine deutliche Entlastung für die Unternehmen.
  • Zur individuellen Ausbildungsvorbereitung der Jugendlichen gehören Trainings, die Beratung und Begleitung im Praktikum sowie die Vermittlung in Ausbildung. Dies unterstützt auch die Unternehmen.

Voraussetzungen für die erfolgreiche Umsetzung der „Assistierten Ausbildung“ sind:

  • Die Rahmenbedingungen erlauben eine zugleich kontinuierliche und flexible Angebotsgestaltung.
  • Die Kostenstrukturen stellen die benötigten Personal- und Zeitressourcen für die individuelle Förderung sicher.
  • Bei einer Kofinanzierung werden regionale und rechtkreisübergreifende Lösungen zugelassen. Bestehende, bewährte Modelle sind nicht gefährdet. Gleichzeitig wird der Aufbau neuer Angebotsstrukturen gefördert und finanziert.

Die nächsten Schritte zur bundesweiten Einführung jetzt umsetzen

Die „Assistierte Ausbildung“ muss zügig und flächendeckend etabliert werden. Alle Akteure im Feld der Ausbildung und Berufsbildung sind gefordert, ihre Kräfte zu bündeln und die Verankerung und Umsetzung des Konzepts voranzubringen. Eine untergesetzliche Umsetzung – wie sie derzeit von der BA vorbereitet wird – reicht nicht aus, um die „Assistierte Ausbildung“ verlässlich und langfristig einzuführen und zu finanzieren. Darüber hinaus führt eine zentrale Ausschreibung zu kontraproduktiven Effekten.

„Assistierte Ausbildung“ gesetzlich verankern

Ein zentraler Schritt ist die Verankerung der „Assistierten Ausbildung“ im Berufsbildungsgesetz (BBiG) als neues Regelangebot der anerkannten betrieblichen Ausbildungen. Der Kooperationsverbund schlägt folgende Formulierung im BBiG vor:
Ausbildungsbewerbern/-innen, die ohne zusätzliche Unterstützung keine reguläre Ausbildung aufnehmen können, oder Auszubildenden, deren Ausbildungsverlauf und Abschluss gefährdet ist, wird eine sozialpädagogische Unterstützung in Form einer Assistierten Ausbildung gewährt. Auch an Ausbildung beteiligte Betriebe können diese zur Sicherung eines erfolgreichen Ausbildungsverlaufs in Anspruch nehmen.

Neben einer Verankerung im BBiG muss für die Möglichkeit einer Assistenz bei vollzeitschulischen Berufen – vor allem aus dem Bereich der Pflege, Gesundheit und Erziehung – ebenfalls eine Verankerung in den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen wie den KrPflG, AltPflG, MPhG, HebG etc. erfolgen.

Die Umsetzung der „Assistierten Ausbildung“ muss zudem verbindlich in den Sozialgesetzbüchern verankert werden. Der Verwaltungsrat der BA hat für die Umsetzung der „Assistierten Ausbildung“ eine gesetzliche Regelung im SGB III vorgeschlagen. Um einen engen Bezug zum SGB VIII sicherzustellen, ist aus Sicht des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit hier auch eine Verpflichtung zur rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit im Sinne eines Kooperationsgebotes mit der Jugendhilfe zu ergänzen. (…)

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit schlägt vor dem Hintergrund der Initiative der BA folgende Formulierung für einen neuen § 75a im SGB III Assistierte Ausbildung vor:
Die Agentur für Arbeit fördert die Assistierte Ausbildung junger Menschen ohne Ausbildungsplatz und Auszubildender mit Förderbedarf vor und während einer Berufsausbildung sowie die entsprechenden ausbildenden Unternehmen durch einen Träger der Jugendberufshilfe, um einen passgenauen Zugang junger Menschen zu einer Ausbildung und einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss sicherzustellen.

Die Förderung umfasst die individuelle, kontinuierliche Begleitung des/der Jugendlichen mit bis zu sechs Monaten vor der Ausbildung und während der gesamten Berufsausbildungszeit. Gleichermaßen werden Unterstützungsleistungen für den (Praxis-) Betrieb zur Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses gefördert. Hierbei arbeitet die Agentur für Arbeit im Sinne einer rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit eng mit den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe und den Jobcentern zusammen.

Zu gewährleisten ist, dass Jugendliche – etwa junge Flüchtlinge – nicht aus strukturellen oder ausländerrechtlichen Gründen aus der Förderung durch das SGB III ausgeschlossen werden. Jugendliche aus dem SGB-II-Rechtskreis dürfen nicht separiert werden, sondern müssen gleichberechtigten Zugang zum Angebot der „Assistierten Ausbildung“ erhalten. (…)

Eine verlässliche Finanzierung gewährleisten

Eine verlässliche Finanzierung ist für die erfolgreiche Umsetzung der „Assistierten Ausbildung“ notwendig. Positiv wird bewertet, dass die BA bei der angekündigten Ausschreibung variable Möglichkeiten der Finanzierung (Wirtschaft, Länder, Kammern, Kommunen) und damit regionale Lösungen zulassen will. Kritisch sehen wir, dass diese zwingende Kofinanzierung eine flächendeckende Einführung erschwert, denn schon jetzt ist absehbar, dass sich längst nicht alle Länder einbringen werden. Notwendig ist deshalb – im Sinne einer Anschubfinanzierung – ein Initialprogramm des Bundes, damit jungen Menschen und Betrieben „Assistierte Ausbildung“ auch dort zur Verfügung steht, wo bislang noch keine Erfahrungen dazu vorliegen. (…)“

Quelle: KV JSA

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