Tag: 22. Dezember 2014

Den Übergangsbereich umgestalten und weiterentwickeln

Die katholischen Träger und Einrichtungen der Jugendsozialarbeit und der beruflichen Bildung in NRW machen sich stark für Veränderungen und Verbesserungen im Übergang Schule – Beruf. Mit dem Positionspapier „Perspektiven für den Übergang“ leisten die beiden Landesarbeitsgemeinschaften ihren Beitrag dazu. Sie beschreiben dafür notwendige Rahmenbeindungen und fordern rechtskreisübergreifende Kooperation ein.

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Wie lässt sich eine Ausbildungsgarantie in deutsches Recht umsetzen?

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit hat die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen einer Ausbildungsgarantie bewerten lassen. Die vom Internationalen Bund (IB) beauftragte Expertise stützt die Forderung des Verbunds nach einer rechtlich verbindlichen Garantie. Diese ermöglicht es allen Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen, eine anerkannte Berufsausbildung nach BBiG/HwO und Landesrecht (Schulberufe) abzuschließen. Sie soll für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahre gelten. Ihre Grundlage bilden die verfassungsrechtlichen Rahmenvorgaben wie die freie Wahl der Ausbildungsstätte und die freie Berufswahl. Ebenfalls gelten die Grundrechte der Unternehmer und Unternehmen, denen die Entscheidung zur Ausbildung ebenso wie die freie Wahl des Vertragspartners zugesichert bleiben. Um den Garantieanspruch umzusetzen, sind betriebliche Ausbildungsplätze durch ein bedarfsgerechtes Angebot an außerbetrieblichen Ausbildungsplätzen zu ergänzen.

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