Die Mittel im Eingliederungstitel wurden seit 2010 um 2,7 Mrd. Euro reduziert. Eine konstante und hohe Anzahl langzeitarbeitsloser Menschen kann auf Grund der Mittelkürzung nicht mehr adäquat qualifiziert und beschäftigt werden. Das SGB II wird so seiner sozialen Verantwortung nicht gerecht. Durch die Sparpolitik wurden die Angebote zur arbeitsmarktlichen Integration und Teilhabe deutlich eingeschränkt und damit langzeitarbeitslose Personen systematisch ausgegrenzt.
Will man eine dauerhafte Abkopplung und Marginalisierung dieses Personenkreises verhindern, muss das SGB II gezielter auf arbeitsmarktferne Personen ausgerichtet werden.
Dazu hat die bag arbeit eine Stellungnahme verabschiedet.
Im Fokus stehen zwei Gruppen, die rund 60 Prozent der Langzeitarbeitslosen umfassen:
## Menschen, für die auf Grund ihrer individuellen Problemlagen die Arbeitsaufnahme kein vorrangiges Ziel ist und die über die Schaffung von gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten langfristig wieder an den Arbeitsmarkt herangeführt werden müssen.
Die bag arbeit schlägt folgende Reformen vor:
## Die getrennte Ausweisung von Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II und von Verwaltungskosten
im Rahmen des Eingliederungstitels, um verlässlich und nachhaltig auf der Ebene der arbeitsmarktlichen Instrumente Maßnahmeangebote finanzieren zu können.
## Die Erleichterung der Übertragbarkeit nicht verausgabter Mittel eines Haushaltsjahres in das Folgehaushaltsjahr.
## Die dauerhafte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von 400.000 Menschen im Rahmen eines sozialen und integrativen Arbeitsmarktes.
## Den Wegfall der Kriterien Zusätzlichkeit und Wettbewerbsneutralität.
## Die dauerhafte Einbeziehung von Fachverbänden in die Diskussionen der Beiräte der Jobcenter, unter der Voraussetzung, dass lokal relevante Förderentscheidungen auch tatsächlich von lokalen Akteuren (den einzelnen Jobcentern) getroffen werden.
## Die Neugestaltung des Ausschreibungsverfahrens zum Einkauf von Arbeitsmarktdienstleistungen im Sinne der Verbesserung der Qualität von Maßnahmen. Im Anschluss an ein Interessenbekundungsverfahren in der Regel beschränkt auszuschreiben oder frei zu vergeben. Alle Förderinstrumente sind gemäß vorliegenden Bedarfen miteinander frei kombinierbar. Ausschreibende Stelle und Vertragspartner ist das jeweilige Jobcenter bzw. die jeweilige Arbeitsagentur. „
Quelle: BAG Arbeit
Dokumente: NeuausrichtungAMPbagarbeit.pdf