Europa macht mobil – Auch benachteiligte Jugendliche können partizipieren

Es braucht ein klares Bekenntnis für Europa.

„Internationale Lernerfahrungen nehmen stetig an Bedeutung zu. „Neues anwenden“ und „Durchhaltevermögen“ sind eindeutig Kompetenzen, die ebenso wie „lernen im Team“ bei einem Auslandsaufenthalt gestärkt werden. Erfahrungen, die insgesamt zu einem Zuwachs im Selbstbewusstsein führen und auch die Lage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für junge Menschen verbessern.

Doch wie gelingt es, benachteiligten Jugendlichen ebensolche Kompetenzzuwächse im nonformalen Bereich durch transnationale Mobilität zu ermöglichen? Was sind die notwendigen Unterstützungsleistungen, die die Jugendlichen brauchen? Und wie müssen die Rahmenbedingungen ausgestaltet sein, damit Fachkräfte die Unterstützung adäquat umsetzen können?

In einem Expertengespräch veranstaltet von der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V. wurde diesen Fragen auf den Grund gegangen.

Prof. Dr. Becker regte an die Erfahrungen eines Auslandsaufenthalts von benachteiligten Jugendlichen mit den Erwartungen an ein inländisches Kurz-Praktikum zu vergleichen. Auslandsaufenthalte benachteiligter junger Menschen liegen in der Regel zwischen 1 bis max 3 Wochen. Dies ist ein zu kurzer Zeitraum, um einen größeren Erwerb von Fachkompetenzen zu erreichen – allerdings wird dies z.B. bei einem inländischen Schüler-Praktikum auch nicht erwartet. Diese Sichtweise sollte in der Ergebnisbewertung in Förderprogrammen berücksichtigt werden.

Eindrucksvoll stellte Frau Dreber die aktuelle Begleitung der Träger der Jugendsozialarbeit im JiVE Programm und die langjährigen Erfahrungen des IJAB in der Begleitung von Auslandsaufenthalten einzelner Jugendlicher oder Gruppenangeboten dar. Zentral von ihr genannte Aspekte für die Planung und Durchführung treffen auf die Unterstützung des Fachkreises „Zu einer guten Begleitung zählen selbstverständlich 3 Phasen: Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung“.

Alle Teilnehmenden des Expertengesprächs waren sich einig, dass ein Kompetenznachweis für den einzelnen Jugendlichen unverzichtbar ist. Diese Auffassung wurde noch ergänzt: „ …nicht nur einen Nachweis ausstellen, die Lernerfahrungen müssen mit den Jugendlichen in der Art besprochen werden, dass sie diese auch normal bei ihren Bewerbungsgesprächen einfließen lassen können.“ Allerdings stellte sich im Fortgang der Diskussion auch die Frage nach den entsprechenden vorhandenen Kompetenzen bei den Mitarbeitenden in der Jugendsozialarbeit.

In den Ausbildungsplänen für Erzieher oder Sozialpädagogen finden sich selten Lernmodule zur Beschreibung und Formulierung von Kompetenznachweisen. Auch wenn durch die jüngeren Fachkräften immer mehr Auslandserfahrungen und interkulturelle Kompetenzen in die Jugendsozialarbeit münden, so muss der Rahmen im Arbeitsfeld entsprechend gestaltet sein, dass diese Kompetenzen auch in den Einrichtungen genutzt werden können – und dies ist eine permanente Aufgabe von Träger und Zuschussgeber.

So kamen die Experten zu dem Schluss: ## die Motivation für die Begleitung von Auslandsaufenthalten beim Fachpersonal muss erhöht werden
##Zeit und Finanzressourcen für die Begleitung von Auslandsaufenthalten sind zur Verfügung zu stellen
##es braucht keine weiteren speziellen Programmformate für die Jugendsozialarbeit. Bestehende Programmformate müssen so ausgestattet werden dass sie auch für die Zielgruppe der JSA adäquat genutzt werden können.
##notwendig ist ein klares Bekenntnis von Zuschuss- und Leistungsgeber benachteiligten Jugendlichen eine Lernerfahrung im Ausland zu ermöglichen
##mit Auslandsaufenthalten wird die Teilhabe an unsere global ausgerichteten Gesellschaft erhöht
„Am Ende ist auf der institutionellen Ebene ein Bekenntnis für Europa notwendig.““

Als fachliche Ansprechpartnerin für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Anna Warnking
Fon: 0651 9493-240

Quelle: BAG KJS

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