Aktuelle Förderinformationen im Monat April und Informationen zur Reform des Mehrjährigen EU-Finanzrahmens (MFR)

Im Folgenden eine Übersicht über die wichtigsten aktuellen Förderinformationen im Bereich Jugendsozialarbeit und Europa für April 2026 und ein Bericht zum aktuellen Stand der Reform des Mehrjährigen EU-Finanzrahmens (MFR) ab 2028 und der Zukunft des ESF.

Reform des Mehrjährigen EU-Finanzrahmens (MFR) ab 2028 und Zukunft des ESF

In einer Onlineveranstaltung Anfang April 2026 der Kontaktstelle Politik Europa des Deutschen Caritasverbandes zur Zukunft des Europäischen Sozialfonds (ESF), des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) sowie zu den geplanten „Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen“ (NRPP) in der kommenden EU-Förderperiode wurde deutlich: Die aktuellen Diskussionen zur Neuausrichtung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) ab 2028 deuten auf einen tiefgreifenden Umbau der EU-Förderarchitektur hin. Zentrale Entwicklung ist eine stärkere Verlagerung von Verantwortung auf die Mitgliedstaaten. Die EU will künftig weniger inhaltliche Vorgaben machen, während die nationale Ebene mehr Gestaltungsspielraum bei der Mittelverwendung erhält. Damit gewinnt die politische Einflussnahme auf Bundes- und Länderebene deutlich an Bedeutung.

Inhaltlich zeichnet sich eine deutliche Ausweitung und gleichzeitige Verwässerung sozialer Zielsetzungen ab. Die bisherigen klaren Förderlogiken des ESF+ könnten durch breiter gefasste Zielbereiche ersetzt werden, die künftig auch Themen wie Klima oder Tourismus umfassen. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass sozialpolitische Schwerpunkte an Gewicht verlieren. Auch in anderen Fonds, etwa dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), ist eine stärkere Ausrichtung auf Grenzsicherung und Rückführung erkennbar.

Finanzielle Entwicklungen und Änderungen

Besonders kritisch wird die finanzielle Entwicklung bewertet: Nach aktuellem Stand drohen deutliche Kürzungen der ESF-Mittel, von bislang rund 6,3 auf etwa 4,2 Milliarden Euro. Zusätzlich hat der Bund weitere Reduzierungen seiner Kofinanzierungsanteile angekündigt hat. Gleichzeitig soll die Mittelvergabe stärker leistungsbasiert erfolgen, orientiert an zuvor definierten Meilensteinen. Dies birgt erhebliche Risiken für soziale Projekte, da Zielerreichung – insbesondere bei schwer erreichbaren Zielgruppen – oft schwer planbar ist. Unklar bleibt zudem, wie soziale Zielgrößen konkret definiert und gemessen werden sollen.

Auch bei den Kofinanzierungssätzen sind Veränderungen absehbar: Grundsätzlich sollen die bisherigen Sätze (z. B. 40 % für stärker entwickelte Regionen, 60 % für Übergangsregionen) bestehen bleiben. Allerdings könnten bestehende Ausnahmeregelungen – etwa für soziale Innovationen oder besonders benachteiligte Zielgruppen – entfallen. Dies würde die Finanzierung vieler Projekte zusätzlich erschweren.

Vor diesem Hintergrund setzt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) auf einen pragmatischen Ansatz: Da grundlegende Strukturentscheidungen kaum noch veränderbar erscheinen, liegt der Fokus auf konkreten technischen Verbesserungen. Dazu zählen insbesondere die stärkere Nutzung vereinfachter Kostenoptionen (Pauschalen) anstelle leistungsabhängiger Auszahlungen sowie die Sicherung günstiger Kofinanzierungsbedingungen und gezielter Ausnahmen für vulnerable Zielgruppen.

Für die weitere politische Einflussnahme wird ein mehrstufiges Vorgehen empfohlen: Auf EU-Ebene besteht noch bis etwa Juni die Möglichkeit, Einfluss auf die Ausgestaltung zu nehmen. Parallel dazu gewinnen nationale, regionale (Länder) und kommunale Ebenen an Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung und Prioritätensetzung. Entscheidend wird sein, neben föderalen Interessen stets die Bedeutung sozialer Ziele und sozialer Infrastruktur in den Mittelpunkt zu stellen.

Fazit

Die geplanten Reformen bergen erhebliche Risiken für die künftige Ausrichtung und Finanzierung sozialer Projekte im Rahmen eines zukünftigen ESF. Zugleich eröffnen sie neue politische Handlungsspielräume auf nationaler Ebene. Für Wohlfahrtsverbände, Träger der Sozialen Arbeit und Jugendsozialarbeit wird es daher entscheidend sein, sich frühzeitig und auf allen Ebenen – insbesondere auch gegenüber finanzpolitischen Entscheidungsträger*innen – in die politischen Prozesse einzubringen. Die Zeit bis Ende 2027 sollte gezielt genutzt werden, um aktiv auf Vertreter*innen aus Politik und Ministerien zuzugehen und die Bedeutung sowie die konkrete Wirksamkeit des ESF für von sozialer Benachteiligung betroffene Menschen vor Ort deutlich zu machen.

 

Förderinformationen im Bereich Jugendsozialarbeit und Europa für April 2026

Bundes ESF+ – 2. Förderaufruf “Jugend stärken- Brücken in die Eigenständigkeit

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) startete 2025 den vierten Förderaufruf zum ESF Plus-Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ (JUST BEst). Interessierte Kommunen können bis zum 29. Januar 2027 eine Interessenbekundung einreichen. Träger der Caritas wie die freie Jugendhilfe oder Suchtberatungsstellen können als Kooperationspartner beteiligt werden und entsprechend auch Mittel weitergeleitet bekommen.

Durch das JUST BEst werden junge Menschen im Alter von 14 bis einschließlich 26 Jahren, die zu einer eigenständigen Lebensführung noch nicht in der Lage sind und/oder die von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind, dabei unterstützt, ihr Leben selbstständig in die Hand zu nehmen. Dabei wird besonders die Erprobung neuer Wohnformen (zum Beispiel: Housing First) begrüßt.

Ziel des Modellprogramms ist es junge Menschen mithilfe sozialpädagogischer Unterstützung individuell und rechtskreisübergreifend bei der Entwicklung einer eigenen Persönlichkeit und selbständigen Lebensführung zu begleiten.

Weitere Informationen finden sich hier.

Quelle: ESF Bund/BMBFSFJ

ESF Plus in Baden-Württemberg – Regionale Ausschreibungsrunde– Antragsverfahren

Die Ausschreibungsrunde für regionale Projekte (Maßnahmenstart 2027) hat begonnen. Die Strategiepapiere und die Förderaufrufe werden direkt von den regionalen ESF Plus-Arbeitskreisen veröffentlicht. Die Einreichfrist für alle regionalen Projektanträge ist einheitlich der 01.06.2026.

Die Anträge werden mit den aktuellen Formblättern Antragsformular und Projektbeschreibung erstellt, welche bereits auf www.esf-bw.de sowie im neuen Antragsportal ELAN zu finden sind.

Die vollständigen Antragsunterlagen werden über das (neue) ELAN elektronisch bei der L-Bank eingereicht. Es ist somit keine postalische Einreichung mehr erforderlich. Das Antragsformular enthält das Tabellenblatt „Vorgehen ELAN“, in welchem dazu ausführliche Anleitungen zu finden sind. Anträge können bereits in ELAN eingereicht werden. Bei der Antragskalkulation ist zu beachten, dass für Vorhaben, die in 2027 beginnen, die Obergrenze der Förderfähigkeit von Personalausgaben pro Vollzeitäquivalent und Jahr 107.000 Euro beträgt (siehe Förderaufruf). EPM+ stellt ab sofort eine aktualisierte und auf das neue Antragsformular abgestimmte Vorlage für die Berechnungsgrundlagen bereit. Diese Vorlage können formlos per E-Mail an info@esf-epm.de angefordert werden.

Quelle: EPM+

EU-Aufruf Europäische Stadtinitiative zum Thema Obdachlosigkeit

Die Europäische Stadtinitiative (EUI) – Innovative Maßnahmen hat die vierte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlichen. Der Aufruf läuft bis Juni 2026. Das Programm unterstützt Städte dabei, innovative Pilotlösungen für große städtische Herausforderungen zu testen, wobei die EU einen erheblichen Teil der Finanzierung übernimmt. Während Städte als Hauptantragsteller auftreten müssen, können NGOs als wichtige Projektpartner teilnehmen.

Das Programm bietet NGOs eine Möglichkeit, um
1). innovative Maßnahmen zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit mitzugestalten und umzusetzen;
2). Fachwissen zu Housing First, Prävention, Outreach, integrierten Dienstleistungen usw. einzubringen;
3). durch finanzierte Pilotprojekte Einfluss auf die lokale Stadtpolitik nehmen.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie neue oder angepasste Ansätze testen, innerhalb von zwei Jahren messbare Ergebnisse liefern und auf starken lokalen Partnerschaften aufbauen. Projekte können bis zu 2 Millionen Euro Budget umfassen, und maximal 2 Jahre laufen. Weitere Informationen finden sich hier.

ERASMUS+

Seit dem 17. März ist das neue Web-Portal der nationalen Agentur für die EU-Jugendprogramme „JUGEND für Europa“ online. Unter jugendfuereuropa.de findet man künftig alle Informationen zu den EU-Programmen Erasmus+ Jugend, Erasmus+ Sport und Europäisches Solidaritätskorps sowie sämtliche Angebote von JUGEND für Europa übersichtlich an einem Ort.

Quelle: JfE

Erasmus+ DiscoverEU – Reisetickets für 18-jährige – Bewerbung 8. – 22.4.2026

Die Europäische Kommission bietet wieder 40 000 kostenlose DiscoverEU-Reisetickets an. Auf ihrer Entdeckungstour können 18-jährige Europäer*innen damit die Vielfalt, Kultur, Geschichte und Menschen Europas kennenlernen.

Bewerbungszeitraum: 8. – 22. April 2026

Alle Informationen dazu finden sich hier.

Quelle: JfE

ERASMUS+ – Antragsfristen 2026:

Leitaktion 1

  • Mobilitätvon Einzelpersonen im Bereich Jugend: 1. Oktober 2026, 12.00 Uhr
  • Erasmus-Akkreditierung im Bereich Jugendund berufliche Bildung: 29. September 2026, 12.00 Uhr

Zum Programmleitfaden Erasmus+ 2026 und den Antragsplattformen und zuständigen Nationalen Agenturen: ERASMUS+ JugendbereichERASMUS+ Berufliche Bildung und Programmleitfaden Erasmus+ 2026

ESK Europäisches Solidaritätskorps

Antragsfristen Freiwilligendienste 2026:

Während des Freiwilligendienstes engagieren sich junge Erwachsene für eine befristete Zeit in einem gemeinnützigen Projekt im Ausland. Hier zeigt sich exemplarisch der Wert eines lebendigen und sozialen Europas. Freiwilligendienste bieten nicht nur die Möglichkeit, anderen zu helfen. Sie erweitern gleichzeitig die eigenen Kompetenzen und bieten einzigartige Erfahrungen.

Geplante Fristen:

  • Freiwilligenprojekte: 1. Oktober 2026 (fakultative Runde)
  • Solidaritätsprojekte: (fakultative Runde) 7. Mai 2026 / 1. Oktober 2026

Anträge auf Zuerkennung der Qualitätssiegel: 22. September 2026

Weitere Informationen zum ESK sowie zum Programmleitfaden 2026.

ESK Freiwilligen Teams

In Freiwilligenteams engagieren sich junge Menschen europaweit in einer Gruppe in gemeinnützigen Projekten und unterstützen den gesellschaftlichen Zusammenhalt Europas. Das Format richtet sich insbesondere an Jugendliche mit geringeren Chancen. Mehr Informationen zu den Freiwilligendiensten oder dem ESK Solidaritätsprojekten.

Links zu weiteren Förderinformationen zur internationalen Jugend(sozial)arbeit

 

Autor: Alexander Hauser

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