Die Debatte zur Grundsicherung ist nach den vom Deutschen Bundestag und Bundesrat im März 2026 beschlossenen Änderungen des SGB II vorerst abgeschlossen. Aus Sicht der katholischen Jugendsozialarbeit ist es dennoch wichtig, die weiteren Entwicklungen in diesem Bereich und deren Folgen für junge Menschen im Blick zu behalten und entsprechend einzuordnen. Aus diesem Grund lohnt sich ein Blick auf die aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu den Leistungsminderung im vergangenen Jahr.
Verhängte Leistungsminderungen im Jahr 2025
Die Jobcenter haben 2025 deutlich mehr Leistungsminderungen verhängt als im Vorjahr. Insgesamt wurden bundesweit rund 461.405 Leistungsminderungen ausgesprochen, was einen Anstieg von 25 % gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Die Leistungsminderungen betreffen jedoch nur einen sehr kleinen Teil der Leistungsberechtigten (2025: 0,9 %). Die durchschnittliche Höhe der Kürzungen lag im Jahr 2025 bei 8,3 % bzw. 66 Euro. Hauptgrund dafür waren sogenannte Meldeversäumnisse: Termine wurden ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht wahrgenommen. Sie führten in ca. 85 % der Fälle zu Leistungsminderungen.
Die verweigerte Mitwirkung bei der Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung oder der Teilnahme an Eingliederungsmaßnahmen führte zu insgesamt 31.000 Minderungen. Die Statistik der BA lässt dabei jedoch keine Rückschlüsse zu, ob eine Person einmalig oder mehrmals ihre Mitwirkungspflicht beim Integrationsprozess verletzt hat. Weitere Gründe für Leistungsminderung, wie bewusste Einkommens- oder Vermögensminderung, unwirtschaftliches Verhalten oder Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld I, führten zu insgesamt ca. 15.700 Kürzungen im Jahr 2025.
Regelungen zur Höhe und Dauer der Kürzungen
Die geltenden Vorgaben zu Leistungsminderungen sehen eine gestufte Kürzung des Regelbedarfs vor, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte ihre Pflichten nicht erfüllen. Bei einem ersten Pflichtverstoß wird die Leistung für einen Monat um zehn Prozent reduziert. Kommt es erneut zu Pflichtverletzungen, folgen Kürzungen von 20 % über zwei Monate bzw. 30 % über drei Monate. Diese Sanktionen enden, sobald die betroffene Person ihre Mitwirkung wieder aufnimmt oder verbindlich erklärt, dies künftig zu tun.
Für versäumte Meldetermine ohne anerkannten wichtigen Grund gilt ebenfalls eine Kürzung um 10 % des Regelbedarfs für einen Monat. Liegt bereits eine Minderung vor und wird zusätzlich eine zumutbare Beschäftigung bewusst nicht angetreten, kann das Jobcenter die Regelleistung vollständig streichen.
Die derzeitigen Regelungen gelten bis Ende Juni 2026. Mit der Einführung des Grundsicherungsgeldes zum 1. Juli 2026 treten neue Bestimmungen in Kraft.
Folgen für junge Menschen
Aus Sicht der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) zeigen die aktuellen Zahlen der BA, dass die angeheizte Debatte um Sozialleistungsbetrug durch diese nicht gedeckt ist. Die verhängten Leistungsminderungen betrafen im Jahr 2025 nicht nur einen sehr geringen Teil der Leistungsberechtigten (0,9 %), sondern waren auch mehrheitlich auf Meldeversäumnisse zurückzuführen – und nicht auf eine gezielte Bereicherung der Leistungsbeziehenden. Die hohen Kürzungen, mit denen Bürgergeldempfangende konfrontiert sind, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommen können, werden bei den geplanten Verschärfungen der Sanktionen bei Betroffenen zu einer weiteren Verschlechterung ihrer in den meisten Fällen bereits fragilen oder sogar prekären Lebenslage führen. Kinder und Jugendliche sind dadurch oftmals indirekt mitbetroffen, wenn Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft – wie beispielsweise die eigenen Eltern oder Erziehungsberechtigten – sanktioniert werden.
In ihrer Position „Die Reform der Grundsicherung jugendgerecht gestalten“ warnt die BAG KJS daher davor, dass als Folge die Chancen auf Bildung, soziale Teilhabe und eine stabile Zukunft bei betroffenen jungen Menschen ernsthaft gefährdet werden können. Anhaltende Geldsorgen erhöhen das Risiko für Spannungen, Überforderung und gesundheitlichen Problemen innerhalb von Familien. Kinder und Jugendliche erleben dadurch nicht nur die Herausforderungen von eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten, sondern müssen auch mit den emotionalen und sozialen Folgen der familiären Stresssituation umgehen. Aus Sicht der BAG KJS sollte statt verstärkter Sanktionen und damit einhergehenden erhöhten Druck, die jeweilige familiäre und soziale Situation der Betroffenen im Mittelpunkt stehen – insbesondere mit Blick auf die Situation junger Menschen. Denn nur wenn Vertrauen und Zutrauen von Seiten des Staates glaubwürdig vermittelt werden können, kann eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt gelingen und soziale Teilhabe und gerechte Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben für alle Bürger*innen ermöglicht werden.
Autorin: Mareike Klemz



