Ein breites Bündnis aus 38 Organisationen und Verbänden wendet sich in einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionen im Bundestag. Die Unterzeichnenden fordern geplante Verschärfungen bei der Reform der Grundsicherung (SGB II) zurückzunehmen, die insbesondere Familien mit Kindern treffen.
Die Reform verfehle ihr Ziel, Vertrauen zu stärken und Erwerbsintegration zu fördern, kritisieren die Verbände. Stattdessen erhöhe sie den Druck dort, wo er nur begrenzte Wirkung entfalten könne, und verschärfe die Situation von Menschen mit Betreuungsverantwortung. Besonders problematisch seien Sanktionen, die ganze Haushalte belasten, sowie die Verschärfung bei den Wohnkosten und unrealistische Zumutbarkeitsregelungen für Eltern von Kleinkindern.
„Statt zu sanktionieren, wäre es gerade jetzt wichtig im SGB II und darüber hinaus mehr Mittel dafür einzusetzen, Frauen mit Sorgeverantwortung für Kinder in Erwerbsarbeit zu integrieren. Viele erleben hier hohe Hürden am Arbeitsmarkt und bräuchten eine langfristige individuelle Unterstützung, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Für entsprechende Beratung und Begleitung fehlen jedoch die Mittel“, so Yvonne Fritz, Vorständin des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) Gesamtvereins.
Jede dritte Bedarfsgemeinschaft sei eine Familie mit minderjährigen Kindern, betonen die Unterzeichnenden. Sanktionen blieben daher nicht auf einzelne Personen begrenzt, sondern träfen unmittelbar auch Schutzbefohlene und Partner*innen. Der Offene Brief fordert unter anderem den Verzicht auf Sanktionen, die Kinder mitbestrafen, die Beibehaltung der Karenzzeit für Wohnkosten sowie eine realitätsnahe Berechnung der Regelbedarfe.
Position und fachliche Stellungnahme der BAG KJS
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) macht in der Position „Die Reform der Grundsicherung jugendgerecht gestalten“ deutlich: Im Mittelpunkt der Reform muss stehen, Menschen zu fördern – insbesondere junge Menschen. Die vorrangige Qualifizierung für oder in Ausbildung und Beruf muss vor der Vermittlung in Arbeit angestrebt werden. Leistungen müssen gebündelt und derart bereitgestellt werden, dass Teilleistungen (etwa Bildung und Teilhabe, Kinderzuschläge, Wohngeld) inkludiert sind. Vertrauen und Zutrauen des Staates in die Menschen muss Leitgedanke in der Grundsicherung sein. Diese Gedanken prägen zugleich die fachliche Stellungnahme zum Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung.



