„JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ wird bundesweit derzeit in 73 Kommunen umgesetzt und mit 70 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) kofinanziert. Bis 8. Oktober 2024 können interessierte Kommunen gemeinsam mit freien Trägern an einem dritten Interessenbekundungsverfahren teilnehmen.
Mit dem Programm stärkt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) junge Menschen vor Ort. Ziel des Bundesprogramms ist es, junge Menschen mithilfe sozialpädagogischer Unterstützung individuell und rechtskreisübergreifend bei der Entwicklung einer eigenen Persönlichkeit und selbständigen Lebensführung zu begleiten, junge Menschen in gesicherte Wohnverhältnisse zu bringen, die soziale Integration junger Menschen zu sichern – auch im Hinblick auf den Übergang in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie bestehende Armutsrisiken zu reduzieren.
Vier Bausteine im Fokus
Antragsberechtigt sind die öffentlichen Träger der örtlichen Jugendhilfe (Jugendämter), die das Programm planen, steuern und koordinieren. Dabei arbeiten sie eng mit freien Jugendhilfeträgern, Jobcentern, Agenturen für Arbeit und weiteren Kooperationspartnern zusammen. Folgende Bausteine stehen im Fokus: aufsuchende Jugendsozialarbeit, niedrigschwellige Beratung / Clearing, Case Management und Erprobung neuer Wohnformen.
Weitere Informationen
Das Modellprogramm läuft bis zum 31. Dezember 2027. Um die Programmvorhaben auch inhaltlich gut zu begleiten, wurde das Beratungsforum JUGEND STÄRKEN eingerichtet. Nähere Informationen zu den Leistungen des Beratungsforums stehen auf der Internetseite des Beratungsforums.
Quelle: BMFSFJ