MEHRHEITSFRAKTION HAT REFORMPAKET BESCHLOSSEN – OPPOSITION ÜBT KRITIK “ Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitischen Instrumente beschlossen. Der Entwurf, dem FDP, Bündnisgrüne und Linke nicht zustimmten, sieht zum einen vor, 27 der bisher 52 Instrumente zur Vermittlung und Eingliederung Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt abzuschaffen. Ziel der Regierung ist eine effektivere und übersichtlichere Arbeitsvermittlung. Maßgeblich für letzte Änderungen war die Beschlussempfehlung des Ausschusses Arbeit und Soziales. Zum anderen wird darin das Recht formuliert, lebenslang Anspruch auf eine Förderung zum nachträglichen Erwerb eines Hauptschulabschlusses zu haben. Weitere zentrale Punkte sind die Einführung einer so genannten Freien Förderung und die Einführung eines Vermittlungsbudgets, mit dem Arbeitsvermittler vor Ort flexible Lösungen zur Förderung Arbeitsloser erhalten sollen. Die Mittel, die für die Freie Förderung zur Verfügung gestellt werden, wurden laut einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von zwei auf 10 Prozent erhöht. Die Bundesregierung betonte, dieses Gesetz schaffe Vereinfachungen und Flexibilisierungen der Leistungen mit dem Ziel, die Vermittlung Arbeitsloser zu stärken. Außerdem stärke das Gesetz durch die Förderung des Hauptschulabschlusses und den Erwerb von Sprachkenntnissen für Menschen mit Migrationshintergrund den präventiven Gedanken. Die Unionsfraktion lobte das Vermittlungsbudget als ‚zentrales und wichtiges Instrument, um ein möglichst hohes Maß an Flexibilität vor Ort‘ zu schaffen. Für die FDP ist nicht ersichtlich, dass die Vielzahl der Instrumente tatsächlich zurückgeht. Die Fraktion kritisierte außerdem, dass die Förderung des Hauptschulabschlusses aus Beitragsgeldern bezahlt wird. Dies sei eine gesamtstaatliche Aufgabe und müsse deshalb aus Steuergeldern finanziert werden. Die Grünen bezeichneten es zwar als ‚erfreulich‘, dass die Mittel der Freien Förderung auf zehn Prozent angehoben worden sind. Sie sahen in dem Entwurf jedoch nicht klar geregelt, welche Personen Anspruch auf eine derartige Förderung haben. Zudem kritisieren die Grünen die Forderung nach der Anwendung des Vergaberechts und weisen darauf hin, dass das zur Standardisierung und nicht zur Individualisierung von Maßnahmen und Hilfen diene. Für die Linksfraktion stellt es einen ‚entscheidenden Mangel‘ dar, dass die im Gesetz formulierten Maßnahmen nicht voll sozialversicherungspflichtig sind. Mit diesem Gesetz würden Arbeitslose nicht besser unterstützt, weshalb es die Regierung zurückziehen und überarbeiten soll, so die Fraktion. “ Die Beschlussempfehlungen des Bundestagsausschusses entnehmen Sie bitte dem Anhang. Damit das Gesetz am 1.1.09 in Kraft treten kann, muss der Bundesrat noch zustimmen. Obwohl der zuständige Ausschuss des Bundesrates Änderungen empfohlen hat, die von der Regierung nicht berücksichtigt wurden, ist mit der Zustimmung der Länderkammer am 19.12.08 zu rechnen.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages
Dokumente: 1611233_Beschlussempfehlung_Ausschuss_Arbeit_und_Soziales.pdf