Neuorganisation des SGB II: Bayern lehnt Grundgesetz-Änderung ab

KEINE VERFASSNGSÄNDERUNG MEHR GEWOLLT “ In der Bayerischen Haltung zur künftigen Trägerschaft des SGB II hat sich eine Änderung vollzogen. Die Arbeitsministerin Haderthauer will gemeinsame Anlaufstellen und enge Zusammenarbeit zwischen Kommunen und BA bei eindeutigen Zuständigkeiten und klarer Verantwortung. Organisierter Verantwortungslosigkeit wird eine Absage erteilt. Noch im Sommer hatte Bayern in der Konfernz der Arbeits- und Sozialminister am 14.07.08 eine Verfassungsänderung mitgetragen. Das Bundesarbeitsministerium hatte ein neues Behördenmodell ‚Zentrum für Arbeit und Grundsicherung (ZAG)‘ vorgeschlagen, was letztendlich aber nichts anderes als eine Weiterführung der Mischverwaltung aus Bundesagentur und Kommunen ist. Gegen die von der Bundesregierung und der Mehrheit der Länder verfolgte Verankerung einer Mischverwaltung im GG bestehen nun aus bayerischer Sicht grundsätzliche Einwände: • Mangelnde Transparenz der Entscheidungen des Zentrums für Arbeit und Grundsicherung (ZAG) und Demokratiedefizit: Die politische Verantwortung für Entscheidungen des ZAG lässt sich weder dem Bund noch den Ländern klar zuordnen. Bund und Länder könnten in der Folge versucht sein, Integrationserfolge jeweils für sich selbst zu reklamieren, Misserfolge aber der anderen Ebene zuzuschieben. Es besteht die Gefahr, dass für Misserfolge niemand Verantwortung trägt. • Es würde eine Grundentscheidung der Föderalismusreform I, nämlich die Verwaltungsbereiche von Bund und Ländern stärker zu trennen, konterkariert. Auch der Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts im „ARGE-Urteil“, wonach die Länder vor einem Eindringen des Bundes in den ihnen vorbehaltenen Bereich der Verwaltung zu schützen seien, würde nicht entsprochen. Stattdessen würde ein Präzedenzfall für weitere Formen der Mischverwaltung geschaffen und direkt im GG verankert. • Perspektiven und Konsequenzen für das Personal im SGB II: Ca. 35.000 Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit und ca. 22.000 Mitarbeiter der Kommunen müssten mittelfristig zum ZAG wechseln (wenn auch unfreiwillige Wechsel im Wege von Übergangsregelungen vermeidbar sein sollten). Laut Ministerin Haderthauer sind diese Bedenken grundsätzlicher Art und durch keine Ausgestaltung des ZAG-Modells ausräumbar. “

Quelle: Presseinformationen des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

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