Wie viel Armut ist gesetzlich zulässig?

106,19 EURO FÜR NAHRUNG UND GETRÄNKE, 28,70 EURO FÜR KLEIDUNG UND SCHUHE, 11,48 EURO FÜR GESUNDHEIT, KÖRPERPFELGE UND MOBILITÄT “ Im Rahmen der ALG II-Regelleistungen stehen einem jungen Menschen zwischen 15 und 25 Jahren aktuell 106,19 Euro für Nahrung und Getränke, 28,70 Euro für Kleidung und Schuhe sowie jeweils 11,48 Euro für Gesundheitspflege und Mobilität im Monat zur Verfügung. Dass materielle Armut massive Auswirkungen auf alle Lebensbereiche der jungen Menschen hat, wird selbst in der öffentlichen Debatte nicht bezweifelt. Dennoch gibt es unterschiedliche Stimmen, wie hoch die staatliche Unterstützung denn sein sollte. Aktuell berät das Bundesverfassungsgericht darüber, ob die ALG-II-Regelleistungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Leistungen für junge Menschen stehen im Vordergrund der Beratungen. Mit einem Urteil ist allerdings erst in einigen Monaten zu rechnen. Dagegen werden schon ‚heute‘ die Auswirkungen von (materieller) Armut auf die Jugendsozialarbeit zum Thema gemacht. Mit speziellem Blick auf Jugendliche greift die Jugendarmutskonferenz der BAG KJS Strategien und Positionen aus der aktuellen fachpolitischen Debatte auf. Die Bedeutung und Auswirkung von Jugendarmut auf die Jugendsozialarbeit wird in verschiedenen Praxisforen thematisiert. Wirkungsvolle Konzepte im Kampf gegen Jugendarmut werden auf der Konferenz vorgestellt und diskutiert. Eine sozialethische Betrachtung des Themas erlaubt dann hoffentlich weitreichendere Fragen und Antworten als die ‚Wie viel Armut gesetzlich zulässig ist‘. “ Die Jugendarmutskonferenz findet statt am 18. und 19. November 2009 in Berlin. Eine Konferenzteilnahme ist noch möglich. Weitere Informationen erhalten Sie bei: Andrea Redding, Fon 0211-94485-17 e-Mail: andrea.redding@jugendsozialarbeit.de. Programminformationen entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Quelle: BAG KJS

Dokumente: Flyer_Jugendarmutskonferenz_2009.pdf

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