Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit hat ein Eckpunktepapier „Gestaltung von „Jugendberufsagenturen“ – Impulse und Hinweise aus der Jugendsozialarbeit“ zur Zusammenarbeit der Akteure am Übergang veröffentlicht: Im Papier werden Eckpunkte der Zusammenarbeit der drei Rechtskreise aus Sicht der Jugendsozialarbeit formuliert. Die verbesserte Zusammenarbeit zwischen Arbeitsförderung, Grundsicherung für Arbeitsuchende und Jugendhilfe soll Jugendliche darin unterstützen, ihren Weg ins Berufsleben und Erwachsensein erfolgreich zu beschreiten.
Erfahrungen, Kenntnisse und gemeinsame Anlaufstellen sind da – Interesse an einer Weiterentwicklung auch
Ausgehend von der Leitidee, dass die jungen Menschen selber im Mittelpunkt der Zusammenarbeit stehen, muss jeder Akteur seine Aufgaben in enger Kooperation so umsetzen, dass der/die Jugendliche tatsächlich eine zuverlässige Beratung und passende Unterstützung erfährt. Diesen Zielen folgend, bringt die Jugendhilfe ihre spezifischen Erfahrungen und Kenntnisse etwa über Lebens- und Problemlagen von Jugendlichen, aber auch über vielfältige niedrigschwellige Angebote und eigene Methoden zur Motivation und Kompetenzerweiterung junger Menschen ein.
Im Koalitionsvertrag wird angekündigt, „Jugendberufsagenturen“ flächendeckend auszubauen, um die Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Grundsicherung und Arbeitsförderung so zu verbessern, dass junge Menschen auf dem Weg in den Beruf bessere Startchancen bekommen. Die Bundesregierung hat bislang noch kein Konzept zu diesem Ausbau oder eine Definition für „Jugendberufsagenturen“ formuliert.
Gute Erfahrungen mit gemeinsamen Anlaufstellen beim Übergang in den Beruf – die verschiedene Namen haben (etwa „Jugendberatungshaus“ oder„Jugend-Job-Center“) und auch unterschiedlich arbeiten – liegen in einigen Städten bereits seit Längerem vor, andere haben sich im Rahmen einer systematischeren Übergangsgestaltung gerade erst auf den Weg gemacht. In vielen Regionen ist ein deutliches Interesse daran erkennbar, Impulse zur verbesserten Kooperation der Akteure und zum Aufbau der „Jugendberufsagenturen“ aufzugreifen.
Auszüge aus den Impulsen und Hinweisen aus der Jugendsozialarbeit zur Gestaltung von „Jugendberufsagenturen“:
Der Kern: Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und soziale und berufliche Integration
„Die verbesserte Zusammenarbeit zwischen Arbeitsförderung, Grundsicherung für Arbeitsuchende und Jugendhilfe soll Jugendliche darin unterstützen, ihren Weg ins Berufsleben und Erwachsensein erfolgreich zu beschreiten. Die Integration junger Menschen in Ausbildung und Beruf ist dabei ein wichtiges, aber nicht alleiniges Ziel. Es muss auch darum gehen, dass möglichst alle Jugendlichen gut in ein selbstständiges Erwachsenenleben eintreten und z. B. in gesicherten Wohnverhältnissen leben können. Im Kern geht es um die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung sowie um die soziale und berufliche Integration junger Menschen. (…)“
Ein inklusives Angebot für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen Schule und Beruf
„Als inklusives Angebot spricht die „Jugendberufsagentur“ alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Lebensphase zwischen Schule und Beruf (bis zur beruflichen Einmündung) an, sofern sie hierbei Unterstützungsbedarf haben. Für Jugendliche mit einem hohen Förderbedarf stehen ein lebensweltorientiertes Beratungsangebot und bedarfsgerechte, rechtskreisübergreifende Förderleistungen zur Verfügung.
Es geht (mindestens) um die Zusammenarbeit der Kerninstitutionen von Jobcenter/Optionskommune, Agentur für Arbeit und Jugendamt sowie freien Trägern der Jugendhilfe. Eine enge Kooperation wird darüber hinaus mit dem Schulbereich (allgemeinbildende und berufsbildende Schulen) und allen weiteren Stellen angestrebt, die Hilfen für junge Menschen bereitstellen können.“
Verbindliches Handlungskonzept entwickeln – dann die Jugendberufsagenturen in der Umsetzung begleiten
„Der öffentliche Träger der Jugendhilfe beteiligt die freien Träger der Jugendhilfe über die Einbindung in die Jugendhilfeplanung (AG nach § 78, Jugendhilfeausschuss, Erstellung eines Jugendförderplans). Eine fachspezifische AG Jugendsozialarbeit gem. § 78 SGB VIII sollte notwendige Förderangebote für diese Zielgruppe aus Sicht der Jugendhilfe entwickeln und als verbindliches Handlungskonzept in die gemeinsame Arbeit der „Jugendberufsagentur“ einbringen. Zudem muss die Arbeit der „Jugendberufsagentur“ durch einen Beirat oder eine Steuerungsgruppe begleitet werden – eine Mitwirkung der freien Träger der Jugendhilfe in diesem Gremium ist notwendig, um eine passgenaue, zielgruppenadäquate Bedarfsplanung, den Zugang zu schnellen Hilfen und das Wunsch- und Wahlrecht der jungen Menschen mit Förderbedarf zu sichern.
Die soziale und berufliche Integration der jungen Menschen ist gemeinsame Basis der fachlichen Arbeit. Die Partner der „Jugendberufsagenturen“ verständigen sich auf dieser Basis gemeinsam vor Ort auf ihre konkreten Vorhaben und operationalisierten Ziele. (…)
Eckpunkte der Zusammenarbeit
- Die Zusammenarbeit erfolgt sowohl auf der Leitungsebene als auch auf der Ebene der Fachkräfte, denn die Wirkung einer guten Kooperation auf die jungen Menschen selbst hängt vor allem von der Qualität der Kooperation der Fachkräfte ab.
- Die Fachkräfte müssen einen guten Überblick über die vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie die Sozialraumstrukturen erhalten und in der Lage sein, diese für die Förderung der jungen Menschen zu nutzen.
- Zur Erfüllung der hohen Anforderungen an eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit sowie an die Einbindung der regionalen Struktur in die Beratung und Förderung der jungen Menschen ist eine entsprechende Personalqualifizierung und Weiterbildung der Fachkräfte notwendig.
- Es wird eine gemeinsame Anlaufstelle für junge Menschen und ihre Eltern sowie für Lehrer/-innen und Fachleute im Übergang Schule – Beruf geschaffen. Da dies im ländlichen Raum nur schwer zu realisieren ist, müssen adäquate alternative Umsetzungsmöglichkeiten für den ländlichen Raum entwickelt werden (beispielsweise mobile Formen bzw. virtuelle Konferenzen).
- Es gibt ein abgestimmtes Beratungskonzept, das professionellen Ansprüchen (etwa eines sozialpädagogisch fundierten Case Managements) folgt. Das Konzept sieht gemeinsame, rechtskreisübergreifende Fallkonferenzen bzw. Fallübergaben vor.
- Die Arbeitsweise der „Jugendberufsagentur“ beinhaltet sowohl eine Gehstruktur durch Unterstützung der Berufsorientierung und Berufsberatung an Schulen als auch eine Kommstruktur durch (jugendhilfeorientierte) Beratungsangebote an einem attraktiven, jugendgerechten Ort. Schon der Eingangsbereich der „Jugendberufsagenturen“ muss zielgruppengerecht gestaltet sein.
- Es werden gemeinsam gestaltete und finanzierte Förderangebote entwickelt. Jeder Rechtskreis richtet hierfür ein Budget ein, um eine gemeinsame Finanzierung von Förderangeboten unkompliziert und zeitnah zu ermöglichen.
- Durch die enge Zusammenarbeit der drei Rechtskreise besteht die Möglichkeit, Sanktionen für die Jugendlichen zu vermeiden, indem bereits frühzeitig den Gründen für das Handeln der Jugendlichen (Abbrüche, Fehlzeiten etc.) nachgegangen wird und gemeinsam Alternativen entwickelt werden.
- Bei rechtskreisübergreifend finanzierten Förderangeboten sollen vorrangig freie Träger der Jugendhilfe Berücksichtigung finden, die regional verankert und bei den Zielgruppen akzeptiert sind.
- Für Jugendliche, die ansonsten nicht erreicht werden, gilt es, aufsuchende Hilfen einzurichten, die von Trägern der Jugendsozialarbeit geleistet werden.
Notwendige Initiativen und Handlungsschritte
- Die Bundesregierung entwickelt (…) in Abstimmung mit Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und den auf Bundesebene vertretenen freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe konzeptionelle Eckpunkte für die Etablierung der „Jugendberufsagenturen“. Ausgangspunkt dafür ist die gesetzliche Verpflichtung aller drei Rechtskreise zur rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit.
- Die Bundesregierung regt die gemeinsame Finanzierung von Förderangeboten an und zeigt in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit, den Bundesländern und den kommunalen Spitzenverbänden geeignete Finanzierungsmöglichkeiten zur gemeinsamen Leistungserbringung auf (z. B. durch Einrichtung von Budgets für rechtskreisübergreifende gemeinsame Förderangebote für chancenarme Jugendliche), sodass die Förderung vor Ort unkompliziert umgesetzt werden kann. (…)
Darüber hinaus setzt sie die bereits angekündigte Ausbildungsgarantie möglichst zügig um. (…)
Die Bundesagentur für Arbeit ist gefordert, dazu beizutragen, die Berufsberatung der Arbeitsagenturen und das Fallmanagement im Jobcenter den zugelassenen kommunalen Trägern (zkT) noch stärker an den Bedürfnissen von Jugendlichen mit hohem Unterstützungsbedarf auszurichten und in rechtskreisübergreifenden Fallkonferenzen einzubringen. (…)
Die Einrichtung von „Jugendberufsagenturen“ braucht den Ausbau und die Beteiligung der Jugendsozialarbeit: Die Kommunen sind gefordert, ihre Angebote flächendeckend auszubauen. Die Jugendhilfe steuert so Angebote einer regional verankerten Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) bei, damit junge Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf die benötigten Hilfen bekommen. (…) Weitere Unterstützungsformen für den Ausbau von Jugendsozialarbeit vor Ort – wie durch das geplante ESF-Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ – müssen in den Aufbau von „Jugendberufsagenturen“ vor Ort fachlich/inhaltlich eingebunden werden, damit keine Parallelstrukturen entstehen. Die freien Träger der Jugendhilfe bringen ihre Erfahrungen in der Konzeption niedrigschwelliger Angebote sowie bzgl. der vielfältigen Lebenslagen von jungen Menschen in die Entwicklung der „Jugendberufsagenturen“ ein. (…) “