Die EU will das Vergaberecht modernisieren. Die Richtlinien dazu sind am 17. April 2014 in Kraft getreten. Deutschland bleiben zwei Jahre Zeit, um diese umzusetzen.
Der ver.di Bundesvorstand fordert eigene Vergaberegeln für Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Hohe soziale und ökologische Standards sollen als Entscheidungskriterien gelten. ver.di will, dass sich nur Bildungsträger an Ausschreibungen beteiligen können, die Tarifverträge einhalten und Quotenregelungen für befristete Arbeitsverhältnisse und Honorarkräfte haben.
Entscheidendes Zuschlagkriterium darf nicht der Preis sein. Stattdessen soll die Erfahrung des Personals berücksichtigt werden. Die bisher geltenden Einschränkungen zur Berücksichtigung des Erfolgs und der Qualität bereits erbrachter Leistungen zur Beurteilung der Organisation, Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals sollen entfallen.
Arbeitsmarktdienstleistungen sind personalisierte Dienstleistungen. Sie sind insbesondere durch zwei konstitutive Merkmale gekennzeichnet. Das Ergebnis ist immateriell und die Leistungserstellung geschieht unter Mitwirkung des Kunden.
Dies bedeutet auch, dass sie geprägt sind durch ein hohes Maß an Heterogenität und Individualität in Verbindung mit persönlichen Interaktionen. Dies unterscheidet die Arbeitsmarktdienstleistungen von den meisten anderen Gütern und Leistungen, die von öffentlichen Auftraggebern im Rahmen der Vergabepraxis eingekauft werden.
Artikel 74 ff. der Richtlinie 2014/24/EU regelt die Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen. Danach haben die Mitgliedsstaaten sicherzustellen, dass einzelstaatliche Regelungen auch für die Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen normiert werden. Der EU-Richtliniengeber verdeutlicht mit dieser eigenständigen Regelung in der Richtlinie, dass von den anderen Vergaberegelungen abgegrenzte Bestimmungen für Arbeitsmarktdienstleistungen getroffen werden sollen. Damit wird den Besonderheiten dieser Arbeitsmarktdienstleistungen Rechnung getragen. ver.di fordert Deutschland auf, dass es in der nationalen Umsetzung entsprechend reagiere.“
Quelle: Netzwerk Weiterbildung; ver.di