Zum 1. Januar 2015 will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für das Berufsorientierungsprogramm (BOP) neue Richtlinien in Kraft setzen, die den Anforderungen der Inklusion entsprechen sollen – allerdings sehen sie erhebliche finanzielle Einbußen bei den Fördersätzen vor. „Offensichtlich ist man im Bildungsministerium der Meinung, dass Inklusion vor allem zum Sparen da ist“, so Doris Beneke, die Sprecherin des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit.
BOP existiert seit 2008 und fördert im Rahmen der Initiative „Bildungsketten“ Potenzialanalyse und praktische Berufsorientierungsangebote für Schüler/-innen. Bislang wurde das Angebot von Seiten des BMBF mit 200,- € für die Potenzialanalyse und mit 300,- € pro Teilnehmer/-in für die Berufsorientierung unterstützt, für Förderschüler/-innen standen zusätzlich jeweils 100,- € zur Verfügung. Mit den neuen Richtlinien wird das Angebot auf alle Schultypen und damit auch auf Gymnasien erweitert, jedoch sollen die zusätzlichen Mittel für Förderschüler/-innen gestrichen und auch die Zuwendungen für die Potenzialanalyse um 50,- € gekürzt werden.
Inklusion darf aus Sicht der Mitglieder im Kooperationsverbund nicht mit der Streichung von besonderen Zuwendungen für Menschen mit Behinderungen oder Benachteiligung einhergehen. „Die beabsichtigten Kürzungen gehen zulasten von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf– sie dürfen auf keinen Fall in Kraft treten“, fordert Doris Beneke. “
Quelle: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit