Zum 1. Januar 2015 sind neue Richtlinien für die Förderung der Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten (BOP) in Kraft getreten. Laut einem Anschreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesbildungsministerium, Stefan Müller (CSU), an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sind durch die Aktualisierung der Richtlinien „Anregungen aus der Praxis, den Verbänden und den Ländern eingeflossen“.
In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung fragen die Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach den Evaluationsergebnissen und deren Einfluss auf die Neufassung der Richtlinien. Die Evaluation wurde von einem Forschungskonsortium durchgeführt und müsste bereits abgeschlossen sein. Sie wollen wissen, wann und wo der Endbericht veröffentlicht wurde, was seine zentralen Aussagen sind und wie sich sachliche Unstimmigkeiten in den Förderrichtlinien verstehen lassen oder aufzulösen sind:
## Hält die Bundesregierung es aus Sicht der Jugendlichen für sinnvoll, dass nach 5.6 der neuen Richtlinien keine Überschneidungen mit Förderungen „gleichgerichteter Maßnahmen nach dem SGB III“ stattfinden dürfen, während in Vorgabe 7.1.2 darauf hingewiesen wird, dass Schulen vorrangig berücksichtigt werden, wenn sie im Rahmen des ESF-Bundesprogramms eine „Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III“ erhalten, und inwiefern sieht sie hier Veränderungsbedarf?“
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages