Das Kinder- und Jugendhilfegesetz – SGB VIII – soll weitreichend reformiert werden. Das sieht das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor. Leitmotiv der Reform ist „Kinderrechte stärken“. Für besonderen Diskussionsstoff in der Fachwelt sorgt die Umsetzung der Großen bzw. inklusiven Lösung.
Die beabsichtigte Reform berührt die Kinder- und Jugendhilfe ebenso wie die Behindertenhilfe in ihren Grundfesten. Alle Kinder und Jugendlichen würden in ein Leistungssystem zusammengeführt, dem SGB VIII.
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) verabschiedete Empfehlungen zum Reformprozess des SGB VIII: „Vielfalt gestalten, Rechte für alle Kinder und Jugendlichen stärken.“
In den Empfehlungen befasst sich die AGJ mit
## der Weiterentwicklung der Hilfeplanung und Stärkung der Beteiligungsrechte,
## der Großen bzw. Inklusiven Lösung,
## der Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung,
## Änderungen bei der Betriebserlaubnis/Heimaufsicht,
## der Absicherung der Rechte von Pflegekindern in Dauerpflegeverhältnissen sowie
## Änderungen angestoßen durch die Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes“
Quelle: AGJ; Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe
Dokumente: Empfehlungen-Reformprozess-SGB-VIII.pdf