Wie sollen Schutzberechtigte sozial und ökonomisch abgesichert werden? ein wesentlicher „Sicherungsfaktor“ ist die Integration in den Arbeitsmarkt. Eine Studie im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge hat die Fördermöglichkeiten für eine gelingende Arbeitsmarktintegration untersucht.
Zentrale Ergebnisse:
Schutzberechtigte haben einen Zugang zu allen Instrumenten der aktiven und passiven Arbeitsmarktpolitik. Somit stehen ihnen sämtliche Maßnahmen zur Verfügung, die zur Eingliederung von deutschen Staatsbürgern in den Arbeitsmarkt entwickelt wurden. Im Fall der Arbeitslosigkeit sind sie zu denselben Bedingungen abgesichert wie Deutsche. Damit hängt das Niveau der sozialen Absicherung nicht vom Aufenthaltsstatus ab, sondern davon, ob der Betreffende in den Schutzbereich der Arbeitslosenversicherung oder der Grundsicherung für Arbeitssuchende fällt. Damit wären Schutzberechtigte auf dem Niveau des sozio-kulturellen Existenzminimums abgesichert.
Ergänzend zu den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten profitieren Schutzberechtigte auch von Integrationskursen. Zusätzlich bieten das IQ-Netzwerk und das ESF-BAMF-Programm weitere Untersuchungen von der auch Schutzberechtigte Gebrauch machen können. Dadurch besteht die Möglichkeit die Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Qualifikationen feststellen zu lassen und sie haben auch Zugang zu berufsbezogenen Sprachkursen.
Die Studie wurde als „Working Paper 66“ veröffentlicht. Erstellt wurde sie in der Nationalen Kontaktstelle des Europäischen Migrationsnetzwerkes. Sie dient als deutscher Beitrag für eine europaweit vergleichende Untersuchung.
Die Publikation „Unterstützungsmaßnahmen für Schutzberechtigte – Die Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt“ kann im Anhang runtergeladen werden.
Quelle: BAMF
Dokumente: wp66-emn-unterstuetzung-schutzberechtigte-arbeitsmarkt.pdf