Tag: 2. Mai 2016

Reha-Verfahren helfen jungen Menschen mit Behinderungen beim Einstieg in den Beruf

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) beschreibt in seinem aktuellen Kurzbericht die Ausgangssituation junger Menschen mit Behinderungen und analysiert verschiedene Fördermöglichkeiten. Dabei kommen die Arbeitsmarktfoscherinnen zum dem Schluss, dass die berufliche Ersteingliederung junger Menschen mit Behinderung in Deutschland fast ausschließlich von der Bundesagentur für Arbeit finanziert wird. Zwei Fünftel der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden haben eine Lernbehinderung, je ein weiteres Fünftel hat eine psychische oder eine geistige Behinderung. Während der Anteil derjenigen mit einer Lernbehinderung rückläufig ist, hat der Anteil mit einer psychischen Behinderung zugenommen. Das Bildungsniveau der Personen in Ersteingliederung ist im Vergleich zur gleichaltrigen Gesamtbevölkerung niedrig. Fast ein Fünftel hat keinen Schulabschluss.

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Religiöse Vielfalt und Teilhabe im Einwanderungsland

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) stellte sein siebtes Jahresgutachten „Viele Götter, ein Staat: Religiöse Vielfalt und Teilhabe im Einwanderungsland“ vor. Das Gutachten analysiert den staatlichen Umgang mit religiöser Pluralität im Einwanderungsland Deutschland. Im Zentrum stehen Fragen zu zentralen politischen Herausforderungen: Wie sollten Politik und Recht auf den gesellschaftlichen Doppeltrend aus Säkularisierung und religiöser Pluralisierung in Deutschland angemessen reagieren? Wie kann eine Balance gefunden werden zwischen den unterschiedlichen Interessen von staatlicher Seite, Religionsgemeinschaften, Gesellschaft und nicht zuletzt des gläubigen Individuums? Der deutsche Weg einer ausgeprägten Religionsfreundlichkeit hat sich im Großen und Ganzen bewährt. Religionsgemeinschaften werden weitreichende Möglichkeiten eingeräumt, sich im öffentlichen und auch im staatlichen Raum zu entfalten. Dieses Modell einer positiven Neutralität wird auch dafür sorgen, dass die rechtliche Integration des Islam als der mit Abstand größten neu hinzugekommenen Religion tendenziell gelingen wird bzw. in Teilen bereits gelungen ist. In der öffentlichen Debatte erfährt die Bedeutung von Religion für die Integration von Zuwanderern in Deutschland seit Jahren hohe Aufmerksamkeit. Das Gutachten zeigt: Die Rolle von Religion für die Integration wird in der Debatte �doppelt überschätzt‘: Zum einen existieren keine systematischen Belege dafür, dass Religion bzw. individuelle Religiosität grundsätzlich die Teilhabe an Bildung und am Arbeitsmarkt erschwert. Zum anderen zeigt die empirische Forschung, dass Unterschiede im Integrationserfolg zwischen verschiedenen religiösen Gruppen nicht in erster Linie auf Diskriminierungen aufgrund der Religionszugehörigkeit zurückzuführen sind. Der zentrale Erklärungsfaktor für Erfolg und Misserfolg im Bildungssystem und darüber vermittelt auch am Arbeitsmarkt ist und bleibt der soziale Hintergrund.

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Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Neue Möglichkeiten für junge Menschen, aber noch nicht der große Wurf

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. begrüßt die neuen Möglichkeiten für benachteiligte und beeinträchtigte Jugendliche, die durch die SGB II-Reform geschaffen werden sollen. Die Beratung wird ausgebaut; die vorrangige Vermittlung junger Menschen in Ausbildung wird festgeschrieben; Schnittstellen zu BAB und BAföG werden entschärft. Der § 16 h SGB II schafft neue Fördermöglichkeiten, die seitens der katholischen Jugendsozialarbeit begrüßt werden. Leider ausgeblieben, und damit einer der großen Mängel des Reformvorhabens, ist die Entschärfung der Sanktionspraxis für junge Menschen unter 25 Jahren. Mit § 34 SGB II werden sogar versteckt verschärfte Sanktionsregeln eingeführt. Davon ist Abstand zu nehmen. Mit § 31a SGB II droht jungen Menschen immer noch die Gefahr, in die Obdachlosigkeit getrieben zu werden. Hier hat der Gesetzgeber nachzubessern.

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