Der Deutsche Bundestag hat ein neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verabschiedet. Mit dem neuen Gesetz will die Regierung flächendeckend einen fairen und geregelten Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt sicherstellen. Dazu zählt auch die Einführug einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und Equal Pay nach 9 Monaten.
Nach Ablauf von 18 Monaten müssen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer vom Entleihbetrieb übernommen werden. Eine längere Entleihdauer ist nur möglich, wenn sich die Tarifpartner in der Einsatzbranche per Tarifvertrag auf eine längere Überlassung einigen.
Künftig ist der Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher verboten. Im Bereich der Werk- und Dienstvertragsgestaltung konnte verhindert werden, dass Verträge zwischen Unternehmen risikolos als Werkverträge bezeichnet werden, obwohl es de facto Leiharbeitsverhältnisse sind.
Mit dem Gesetz werden die für die Einhaltung des geltenden Rechts notwendigen und überfälligen Sanktionen für den Fall der Rechtsverletzung eingeführt. Indem das Gesetz definiert, wer einen Arbeitsvertrag hat, wird für anständige Arbeitgeber mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von abhängiger und selbstständiger Tätigkeit geschaffen.
„Die Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen war überfällig. Das nun vorgelegte Gesetz ist ein erster Schritt, den die Arbeitgeber lange Zeit blockieren wollten“, sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. Während es für Leiharbeiter Verbesserungen gebe, seien die Regelungen bei den Werkverträgen durch die Unternehmerlobby aufgeweicht worden, beklagte der Gewerkschafter: „Die Ausweitung von prekärer Arbeit über Werkverträge wird nicht beendet, das ist bedauerlich.“
Die Opposition befürchtet aber, dass sich die Situation der Betroffenen kaum verändern werde. Die Hälfte aller Leiharbeiter sei weniger als drei Monate in einem Unternehmen tätig, kritisierten Linksfraktion und Grüne. Ihnen helfe die gleiche Bezahlung wie die der Stammbelegschaft nach neun Monaten nicht.“
Quelle: Heute im Bundestag; epd; DGB; MdB Schiewerling; MdB Mast