Der Bundestag hat im Juni den vergabespezifischen Mindestlohn für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nach dem SGB II und III beschlossen.
Künftig sind auch jene Träger zur Entlohnung nach Tarifvertrag verpflichtet, die nicht dem Tariflohn der Aus- und Weiterbildungsbranche unterliegen. Durch diese indirekte Tarifbindung per Vergabe-Mindestlohn wird Preisdumping unter den Anbietern verhindert. Damit will der Gesetzgeber die Qualität – durch entsprechend gut qualifiziertes Personal – in den Maßnahmen absichern.“
Quelle: Matthias Barthke MdB (SPD)