Fällt das Kooperationsverbot?

Initiative im Bundesrat
„Die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen wollen eine Grundgesetzänderung anstoßen und das sogenannte Kooperationsverbot im Bildungsbereich aufheben. Danach wäre ein engeres Zusammenwirken von Bund, Ländern und Gemeinden möglich. Die fachliche Zuständigkeit zur Erreichung bildungspolitischer Ziele soll weiterhin den Ländern obliegen. Dazu wird vorgeschlagen, dass bei künftigen Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern die Zustimmung aller Länder einzuholen ist.

Es soll zukünftig als gemeinsame Aufgaben von Bund, Ländern und Gemeinden verstanden werden, die Einrichtungen aller Bildungsbereiche in die Lage zu versetzen, ihren Aufgaben noch besser gerecht werden zu können. Hierzu sollen Rahmenbedingungen für eine finanzielle Beteiligung des Bundes an der Bildung festgelegt werden.

Nach der Debatte im Bundesrat am 22.09.2017 wurder der Antrag zur weiteren Beratung an den Kulturausschuss (federführend) und weitere Fachausschüsse überwiesen. Der Antrag steht im Anhang zum Download zur Verüfung.“

Quelle: Bundesrat; Fachkräfteportal

Dokumente: Antrag_-_Kooperationsverbot_im_Bildungsbereich_aufheben_No._621-17.pdf

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