Bund-Länder-Erklärung zu den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

Als aufsichtführende Stellen haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Länder ihre „Gemeinsame Erklärung“ zu § 16 SGB II aktualisiert. Die Änderungen der Erklärung beziehen sich auf die Leistungen zur Eingliederung (§ 16 SGB II) i.V.m. §§ 45, 46 SGB III sowie auf § 16f SGB II.

Es ergeben sich folgende Änderungen:

  • § 45 SGB III Abschnitt II:
    Ergänzung eines Absatzes zur Abgrenzung der Leistungen nach § 45 SGB III von Leistungen nach § 46 SGB III.
  • § 46 SGB III Abschnitt VIII:
    Hinweis auf die Möglichkeit der freihändigen Vergabe, zugleich aktualisiert aufgrund des Inkrafttretens der Änderung der VOL/A zum 11. Juni 2010.
  • § 16f SGB II Abschnitt VII. 5:
    Hinweis auf die Möglichkeit der freihändigen Vergabe aktualisiert aufgrund des Inkrafttretens der Änderung der VOL/A zum 11. Juni 2010.
  • § 16f SGB II Abschnitt VIII (t):
    Ergänzung des Fragenkatalogs um die Aufstockung des Beschäftigungszuschusses (BEZ) nach § 16e SGB II durch Freie Förderung nach § 16f SGB II.

Quelle: BMAS

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