Zentraler Projektaufruf der EU-Kommission für die Aktion 4.5 (Jugend in Aktion)

SCHWERPUNKT EUROPAWAHLEN 2009 “ Die EU-Kommission hat einen zentralen Projektaufruf für die Aktion 4.5 gestartet. Diesmal stehen Informationsmaßnahmen in Bezug auf die Europawahlen 2009 für junge Menschen und für in der Jugendarbeit und in Jugendorganisationen tätige Personen im Mittelpunkt. Ziel der vorliegenden Aufforderung ist die Unterstützung von Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen für junge Menschen, in der Jugendarbeit tätige Personen und Mitarbeiter von Jugendorganisationen, um eine aktive Beteiligung junger Menschen an den Wahlen zum Europäischen Parlament 2009 zu fördern und diese jungen Menschen über die Herausforderungen im Zusammenhang mit dieser Wahl aufzuklären. Angesichts der nationalen Besonderheiten der Wahl und der kulturellen Identität der verschiedenen Länder der Europäischen Union sollte jedes vorgestellte Projekt einen auf ein Land der Europäischen Union begrenzten Aktionsradius besitzen. Die europäische Dimension der Projekte beruht im Rahmen der vorliegenden Aufforderung auf dem Schwerpunktthema und den zu entwickelnden Aktivitäten sowie auf der Möglichkeit der Umsetzung der vorgeschlagenen Aktivitäten mit europäischen Partnern. TEILNAHMEBERECHTIGTE ANTRAGSTELLER Förderfähig sind lediglich Anträge, die von: – einer gemeinnützigen Nichtregierungsorganisation, – einem nationalen Jugendrat, die rechtsfähig sind und bezogen auf das Datum der Einreichung des Antrags vor mindestens einem Jahr in dem Land der Europäischen Union, in dem das Projekt abgewickelt werden soll, rechtskräftig gegründet wurden, oder – einer auf europäischer Ebene im Jugendsektor tätigen Organisation (ENGO) mit Mitgliedsorganisationen in mindestens acht Ländern des Programms „JUGEND IN AKTION‘, die rechtsfähig und bezogen auf das Datum der Einreichung des Antrags vor mindestens einem Jahr in einem Land der Europäischen Union gegründet wurde, eingereicht werden. Jedoch sind Jugendorganisationen, die politischen Bewegungen angegliedert sind, nicht zur Teilnahme an dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen berechtigt. Jeder Antragsteller darf nur ein Projekt einreichen. An den Projekten können Partnerorganisationen beteiligt sein, sofern diese Organisationen ihren rechtmäßigen Sitz in der Europäischen Union haben. BUDGET UND LAUFZEIT DER PROJEKTE Die für die Kofinanzierung der Projekte im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen insgesamt bereitgestellten Haushaltsmittel werden auf ungefähr 1.500.000 EUR geschätzt. Bei dem Höchstzuschuss, der für ein Projekt bewilligt wird, wird die Bevölkerungszahl des betreffenden Landes berücksichtigt. Für Sensibilisierungs- und Informationsprojekte im Hinblick auf die Europawahlen in Deutschland beträgt der bewilligte Höchstzuschuss 90.000 EUR. Die Projekte müssen zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 28. Februar 2009 beginnen. Die Projekte müssen eine Laufzeit von mindestens 5 Monaten und höchstens 7 Monaten haben. ANTRAGSFRIST Die Frist für die Einreichung von Anträgen bei der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur endet am 15. Juli 2008 (es gilt das Datum des Poststempels). Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur Programm „Jugend in Aktion“ – EACEA/10/08 Avenue du Bourget, 1 (BOUR, 1/001) 1140 Brüssel Belgien. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN Der vollständige Wortlaut der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sowie die Antragsformulare können unter folgender Internetadresse abgerufen werden: http://eacea.ec.europa.eu/youth/calls2008/action45b/index_en.htm. Die Anträge müssen den im vollständigen Wortlaut dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Anforderungen entsprechen und unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars eingereicht werden. Bei Fragen steht Ihnen die Exekutivagentur unter youthcallforproposals@ec.europa.eu zur Verfügung. “

http://www.jugendpolitikineunropa.de
http://eacea.ec.europa.eu/youth/calls2008/action45b/index_en.htm

Quelle: Jugend für Europa

Dokumente: aufruf_45.pdf

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