Zusammenstellung aus der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage „Ergänzende Informationen zur Asylstatistik 2015“, aus einer Bewertung der Antwort der Linken und einer Einschätzung von Michael Kretschmer (CDU):
„Durchschnittliche Dauer von Asylverfahren
## Die Bundesregierung muss einräumen, dass es derzeit „in nahezu jeder Außenstelle des BAMF“ einen „Rückstau bei den Terminierungen für die Antragstellung“ gibt, „weil die Anzahl der Asylsuchenden höher ist, als es die dreimonatige Ladungskapazität zulässt“. In anderen Worten: Die realen Asylverfahrensdauern (ab erstem Asylgesuch, nicht ab Asylantragstellung) betragen derzeit mindestens 8,2 Monate (5,2 ab Asylantragstellung, mindestens 3 Monate Wartezeit bis zur Asylantragstellung) – dies ist weit entfernt von der Zielvorgabe dreimonatiger Asylverfahren.
## Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei Asylanträgen von unbegleiteten Minderjährigen bis zu einer behördlichen Entscheidung betrug im Jahr 2015 6,7 Monate. Also durchschnittlich 1,5 Monate länger als bei Volljährigen.
## Die bisherige Verfahrensdauer wird sich nach der Wiedereinführung der persönlichen Anhörung bei syrischen, eritreischen und irakischen (religiöse Minderheiten) Antragstellern aus Sicht des BAMF lediglich um die Dauer der Durchführung der Anhörung erhöhen, so dass eine Differenzierung hinsichtlich der Verfahrensdauer für die drei Herkunftsländer entbehrlich sein dürfte. Die Dauer der Anhörung wird abhängig vom jeweiligen Sachvortrag des einzelnen Antragstellers
zwischen 40 bis 120 Minuten betragen. Diese Einschätzung setzt allerdings optimale Bedingungen für die Durchführung der Asylverfahren voraus. Dazu zählt zunächst die flächendeckende Einführung der im Modellprojekt Heidelberg laufenden Prozessabläufe in allen Bundesländern. Darüber hinaus ist eine an die Entwicklung der Zugangszahlen angepasste weitere Personaleinstellung und -qualifizierung erforderlich.
## Allerdings konnten nur 2.922 Entscheidungen über Erstanträge von unbegleiteten Minderjährigen gefällt werden. Davon wurden 2.244 als Flüchtling anerkannt. Über 11.517 Anträge konnten im Jahr 2015 keine Entscheidung mehr getroffen werden.
## Im Jahr 2015 wurden 21 Zurückweisungen, zehn Zurückschiebungen und keine Abschiebung von allein reisenden minderjährigen ausländischen Staatsangehörigen vollzogen.
## Zurückschiebungen sind dann möglich, wenn ein Ausländer in Grenznähe oder im Zug aufgegriffen wird, nachdem er unerlaubt eingereist ist, aber nicht kenntlich macht, dass er Asyl beansprucht. Wegen der besonderen Schutzverpflichtung gegenüber Minderjährigen gibt es für eine Abschiebung hohe Hürden. So muss die Behörde sich vergewissern, dass der unbegleitete Minderjährige im Rückkehrstaat einem Erziehungsberechtigten oder einer geeigneten Aufnahmeeinrichtung übergeben wird.
## Die Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen unter 16 Jahren lag im Jahr 2015 bei 92,8 Prozent, bei Unbegleiteten im Alter von 16 bis unter 18 Jahren bei 88,2 Prozent und bei Personen unter 18 Jahren bei 42,1 Prozent.
## Die sogenannte bereinigte Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen unter 16 Jahren lag im Jahr 2015 bei 95,6 Prozent, bei Unbegleiteten im Alter von 16 bis unter 18 Jahren bei 91,7 Prozent und bei allen Personen unter 18 Jahren bei 50,9 Prozent.
## 105 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben im Jahr 2015 einen subsidiären Schutzstatus erhalten für diese soll der Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt werden) – für 259 unbegleitete Minderjährige mit einem nationalen Abschiebungsverbot gab und gibt es keinen Nachzugsanspruch.
## Die Bundesregierung erklärt, sie habe die Zahl der „Altverfahren“ (Antragstellung im vorletzten Kalenderjahr oder früher) von Anfang 2015 (39.802) auf 24.410 am 31.12.2015 senken können. Das grenzt an eine trickreiche Realitätstäuschung, denn bereits am 1.1.2016 erfüllten knapp 90.000 Verfahren die Definition von „Altverfahren“ (eben jene 89.336 mit mehr als 12monatiger Dauer).
## Die Quoten einzelner Bundesländer sind unterschiedlich hoch, aber Thüringen, das nur sehr wenige Abschiebungen vorgenommen hat (2015: 322), liegt mit 53% ausgereisten abgelehnten Asylsuchenden durchaus im Bundesdurchschnitt. Die hohen 78% in Bayern sollen auch damit zu erklären sein, dass nur Bayern nicht mehr auffindbare Personen als „freiwillig Ausgereiste“ meldet.“
Quelle: Bundestagsfraktion DIE LINKE; KNA