Gesamtbewertung
Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sehen in dem Gesetzentwurf positive Ansätze zur Entbürokratisierung der Verwaltungspraxis der Jobcenter, wozu z. B. die regelhafte Verlängerung des Bewilligungszeitraums auf zwölf Monate zählt. Der Gesetzentwurf lässt jedoch viele Chancen ungenutzt, seit längerem diskutierte, sinnvolle Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung zu ergreifen, die Erleichterungen für die Betroffenen bringen würden. Die Wohlfahrtsverbände wenden sich entschieden gegen die Neuerungen, die eine Verwaltungsvereinfachung auf Kosten der Leistungsberechtigten erbringen sollen, so insbesondere die stark eingeschränkte rückwirkende Korrektur von fehlerhaften Verwaltungsakten. Der avisierten neuen gesetzlichen Möglichkeit eine Gesamtangemessenheitsgrenze für Unterkunft und Heizung zu bilden und hierbei eine größere Flexibilität bei der Wohnungssuche und der Feststellung der Angemessenheit zu erreichen, stehen starke Bedenken aus der Beratungspraxis, dem Deutschen Verein und der Rechtsprechung hinsichtlich Praktikabilität und Bedarfsdeckung gegenüber, so dass sich weitere Klärungsbedarfe schon jetzt abzeichnen. Die sinnvollen Ansätze zur Weiterentwicklung der Eingliederungsvereinbarung werden durch den eher repressiven als fördernden Charakter der vorgeschlagenen Regelungen zur Beratung und sofortigen Eingliederung der Leistungsberechtigten nahezu wieder aufgehoben oder jedenfalls konterkariert. Auf scharfe Kritik der BAGFW stößt der Verzicht auf die Umsetzung der mehrheitlich von der Bund-Länder-AG vorgelegten Vorschläge zur Reform des Sanktionsrechts. Reformen im Sanktionsrecht, wie die Abschaffung der schärferen Sanktionsregelung für unter 25-Jährige sowie die Begrenzung der Sanktionshöhe auf nicht mehr als ein Drittel des Regelsatzes und der Verzicht auf Sanktionen bei den Kosten der Unterkunft entsprechen einer langjährigen Forderung der BAGFW und werden auch vom Deutschen Verein und der Bundesagentur für Arbeit vorgetragen. Viel zu kurz greifen auch die vereinzelten Ansätze zur Weiterentwicklung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Um insbesondere Langzeitarbeitslosen eine bessere Förderung anbieten zu können, sind dringend Veränderungen v. a. bei den Arbeitsgelegenheiten, bei der Förderung von Arbeitsverhältnissen und der Freien Förderung nötig.
Aus der Bewertung des Referentenentwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch regt die BAGFW, insbesondere folgende Anliegen einer Verwaltungsvereinfachung zügig umzusetzen, die zudem geeignet sind, die Servicequalität der Jobcenter zu verbessern:
## Zur Verwaltungsvereinfachung und einfacheren Gewährleistung von Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) wäre es sehr sinnvoll, dass diese gleichzeitig mit der Beantragung von ALG II bundeseinheitlich durch einen sogenannten Globalantrag dem Grunde nach beantragt werden. Bisher werden nur die Leistungen für den Schulbedarf ohne gesonderten Antrag gewährt. Von der Möglichkeit, Globalanträge oder ähnliche Ansätze zu verfolgen, machen manche Kommunen Gebrauch, andere nicht. Die Einführung eines Globalantrags trägt nach Erfahrung aus Kommunen, die entsprechende Regelungen bereits getroffen haben, deutlich dazu bei, den ungleichen Nutzungsgrad bei den einzelnen BuT-Leistungen abzubauen und Bildung und Teilhabe aller Kinder sicherzustellen.
## Zudem regt die BAGFW dringend an, die Übernahme der Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Teilhabeleistungen entstehen, gesetzlich klarzustellen.
## Eingeführt werden sollte auch die von der Bund-Länder-AG Rechtsvereinfachung vorgeschlagene Bagatellgrenze bezüglich der Erstattung von durch das Jobcenter erfolgten Überzahlungen. Der Erlass eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheids ist für die Sachbearbeiter bei den Jobcentern sehr verwaltungsaufwändig. Wenn hiergegen Widerspruch und dann Klage erhoben wird, stehen die damit verursachten Kosten bei Kleinstbeträgen in keinem sinnvollen Verhältnis zum Ertrag.
Link: www.bagfw.de/uploads/media/2015-11-11_Rechtsvereinfachung.pdf
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW)