Tag: 14. Dezember 2015

Weihnachtsgrüße der BAG KJS

Mach‘s wie Gott: werde Mensch. Wenn Sie unsere diesjährige Weihnachtskarte um etwa 45º gegen den Uhrzeigersinn drehen, kann man angedeutet eine Krippe erkennen, im gelben

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Flüchtlinge beruflich integrieren.

Bundesministerin Andrea Nahles hat am 1. Dezember gemeinsam mit der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer, der Staatsministerin Aydan Özoguz, Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, der

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Besserer Hochschulzugang für junge Flüchtlinge – Kultusministerkonferenz verabschiedet Regelungen

Die Länder haben sich über ein gemeinsames Vorgehen in Fällen verständigt, in denen eine Studienbewerberin oder ein Studienbewerber fluchtbedingt eine im Heimatland erworbene Hochschulzugangsberechtigung nicht oder nur unvollständig mit Dokumenten nachweisen kann. Zur erleichterten Nachweisführung wird ein dreistufiges Verfahren zur Studierfähigkeit eröffnet. Es umfasst die Feststellung der persönlichen Voraussetzungen die sich aus dem jeweils näher bestimmten asyl- bzw. aufenthaltsrechtlichen Status ergeben, die Plausibilisierung der Bildungsbiographie sowie ein qualitätsgeleitetes Prüfungs- bzw. Feststellungsverfahren. Außerdem kann nach Feststellung der persönlichen Voraussetzungen im Rahmen der Plausibilitätsprüfung statt der Originaldokumente mindestens ein anderes Originaldokument bzw. eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden, mit dem indirekt die behauptete Hochschulzugangsberechtigung belegt wird. Kann bei ausreichender indirekter Nachweisführung aufgrund der Plausibilitätsprüfung auf eine Hochschulzugangsberechtigung geschlossen werden, wird insoweit auf ein Prüfungs- bzw. Feststellungsverfahren verzichtet. Die konkrete Ausgestaltung obliegt den Ländern.

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Viele Chancen ungenutzt.

Stellungnahme der BAGFW zum Referentenentwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat bereits im Oktober 2014 eine Bewertung des veröffentlichten Abschlussberichts der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des passiven Leistungsrechts – einschließlich des Verfahrensrechts – im SGB II (Rechtsvereinfachung im SGB II) vorgenommen. Sie macht nun von der Möglichkeit Gebrauch, den vorgelegten Referentenentwurf eines Neunten SGB II-Änderungsgesetzes zu kommentieren, der diese Vorschläge zur Weiterentwicklung des Leistungs- und Verfahrensrechts aufgreift.

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