Jugendberufsagenturen – eine zentrale Anlaufstelle für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen

Seit 2010 werden verstärkt bundesweit Arbeitsbündnisse Jugend und Beruf/Jugendberufsagenturen geplant und umgesetzt. So wurden in 2010 sechs sogenannte „Leuchtturmstandorte“ als Best-Practice-Ansätze durch die Bundesagentur für Arbeit ins Leben gerufen, moderiert und begleitet. 2011 kamen weiter 14 Projektstandorte hinzu, ebenfalls moderiert durch die Bundesagentur für Arbeit. In der 3. Stufe wurden 2013 weitere 84 Jugendberufsagenturstandorte gegründet. Zum 30.6.2013 existieren 104 Arbeitsbündnisse Jugend und Beruf (Jugendberufsagenturen). Das Ziel der Schaffung von weiteren Jugendberufsagenturen wurde in die Koalitionsvereinbarung der Großen Koalition 2013 aufgenommen.

Ziel der Bundesagentur für Arbeit war es, die Arbeitsagenturen, die gemeinsamen Einrichtungen und die Kommunen als Träger der Jugendhilfe zusammenzuschließen, um eine Versorgung der jungen Menschen in den Rechtskreise SGB II, SGB III und SGB VIII aus „einer Hand zu gestalten“. Dabei sollte eine zentrale Anlaufstelle für Beratungen der jungen Kunden geschaffen werden. Die jeweiligen Kompetenzen der PartnerInnen sollten zur Verbesserung und Nachhaltigkeit der Angebote zusammengeführt werden. Die Bundesagentur für Arbeit wollte dabei die Gestaltungskompetenz behalten, trotz der Postulate der „Freiwilligkeit“ und der dezentralen Verantwortung. Eigene Aufgaben und Finanzierungstrennung sollten beibehalten werden.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit (LAG Arbeit) in Hessen begrüßt die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit, hält aber eine verbindliche Koordinierung unter kommunaler Führung für notwendig. In einem Posititonspapier konkretisiert die LAG Arbeit in Hessen ihre Anforderungskriterien an Jugendberufsagenturen:
## ressourcenorientierte Beratung der jungen Menschen mit dem Blick auf die gesamte
Persönlichkeit: berufliche Ziele, Persönlichkeitsentwicklung und soziales Umfeld
## Unterstützung „aus einer Hand“
## kontinuierliche AnsprechpartnerInnen –
unabhängig von evtl. Rechtskreis-Zuständigkeits-Wechseln rechtskreisübergreifende Arbeit – kein Ausschluss wg. fehlender Zuständigkeit oder fehlendem Leistungsanspruch
## Beratungstermine ohne längere Wartezeiten
## „offene“ Beratungszeiten
## „barrierefreiere“ Beratungs-Orte für die Zielgruppe wünschenswert z.B. in Jugendhäusern
## gemeinsame Arbeit der Akteure aus dem Netzwerk Schulen, Jobcenter, AA, Kommunen, Jugendhilfe, (Olov…) – Team aller Beteiligten
## gemeinsame Budget-Gestaltung Angebote verzahnen, gemeinsam finanzieren, gemeinsam einen Beitrag leisten
## verlässliche Koordinierung und Vereinbarungen unter allen Beteiligten
Die Zusammenführung der örtlichen Partnerinnen und Partner in eine Netzwerkstruktur vor Ort kann nur durch die kommunale Gestaltung umgesetzt werden. Alle anderen Mitwirkenden haben partikulare, auf ihre Zielgruppe bezogene Anforderungen.
Die Kommunen haben deshalb die vitalsten politischen und ökonomischen Interessen an der beruflichen Integration ihrer jungen Menschen, denn sie können sie als ihre Bürger weder abmelden noch ihnen den Kundenstatus aberkennen oder sie anderweitig ausschließen. Die Koordination ist bei den Landkreisen bzw. den Städten anzusiedeln.“

Quelle: LAG Arbeit Hessen

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