Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gelten nicht als arbeitslos

AUSWIRKUNGEN DER NEUAUSRICHTUNG DER ARBEITSMARKTPOLITISCHEN INSTRUMENTE “ Mit Wirkung des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zum 1. Januar 2009 ergeben sich Veränderungen in der Arbeitsmarktstatistik. Bisher wurden Teilnehmende unterschiedlich erfasst. So galten z.B. Personen, die an Eignungsfeststellungs- oder Trainingsmaßnahmen teilnahmen, nicht als arbeitslos. Bundesweit waren davon ca. 60.000 Menschen betroffen. Als arbeitslos erfasst wurden hingegen die rund 200.000 Personen, die durch Dritte betreut wurden. Mit dieser unterschiedlichen Erfassung von Arbeitslosenzahlen ist jetzt Schluss. Für alle Teilnehmenden an Maßnahmen der Aktivierung und/oder berufliche Eingliederung wird der Grundsatz des §16 Abs. 2 SGB III „Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gelten nicht als arbeitslos“ nun in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit umgesetzt. Diese Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen zu Jahresbeginn wurden erstmal in der Statistik Ende Mai wirksam. Seit Mai hat die Arbeitsagentur die IT-technischen Voraussetzungen zur Berücksichtigung umgesetzt. Diese statistischen Effekte sind vor allem bei der Interpretation der Daten und bei Vergleichen zu Vormonaten/-jahren zu berücksichtigen. “

http://www.arbeitsagentur.de

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Ähnliche Artikel

Standpunkt zum Reformgesetz der Kinder- und Jugendhilfe

Das Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (KJHSRG) steht vor der parlamentarischen Beratung. Der Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit hat zum Gesetz (KJHSRG) einen klaren Standpunkt (im Wortlaut):

Sozialstaat reformieren, Armut bekämpfen

Eine neue Studie des ifo-Instituts im Auftrag des AWO Bundesverbandes zeigt: Eine Zusammenführung von Sozialleistungen kann so gestaltet werden, dass Armutsrisiken sinken – insbesondere für

Jugendliche als V-Leute des Verfassungsschutzes

Die Bundesregierung plant eine enorme Erweiterung der Befugnisse für Verfassungsschutz und Nachrichtendienst. Sie sollen untere anderem über polizeiliche Maßnahmen hinaus operativ tätig sein und Gegenschläge

Zum Inhalt springen