Sozialen Arbeitsmarkt dauerhaft über Passiv-Aktiv-Transfer ermöglichen

Seit Jahren sind Projekte und Programme öffentlich geförderter Beschäftigung (Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen KommunalKombi, JobPerspektive, Mehraufwandsentschädigung), befristet und/oder von finanziellen Streichungen bedroht. Das Projekt Bürgerarbeit greift zu kurz. Die katastrophalen Kürzungen im Eingliederungstitel seit 2010 und die mit der Instrumentenreform einhergehende Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik zeigen dies erneut. So ist dadurch vor allem das bisher einzige arbeitsmarktpolitische Instrument, das auf Dauer angelegte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung organisiert hat, de facto zerstört worden.

Zeitgleich hat der Arbeitmarkt mit der Spaltung in Langzeitarbeitslosigkeit einerseits und fehlenden Fachkräften andererseitsn zu kämpfen. Auch wenn die Arbeitslosigkeit in den letzen Jahren kontinuierlich gesunken ist: Es bleibt ein fester Sockel von Langzeitarbeitslosen, der bei rund einer Million Menschen liegt, konstant bestehen.

Mit der Einrichtung eines sozialen Arbeitsmarktes will die SPD Bundestagsfraktion dem Begegnen und hat einen entsprechneden Antrag in den Bundestag eingebracht.

Im Sinne der SPD richtet sich ein sozialer Arbeitsmarkt an Langzeitarbeitslose ohne nennenswerte Chancen auf ungeförderte Erwerbsarbeit. Das Leistungsvermögen und die individuellen Potenziale der Langzeitarbeitslosen, auch ihre gesundheitlichen und sozialen Bedingungen, müssen berücksichtigt werden. Wesentliche Voraussetzung sind aus der Sicht der SPD eine gute und intensive Zusammenarbeit zwischen Arbeitslosen und Vermittlungsfachkräften in Agenturen und Jobcentern, eine hohe Kontaktdichte und intensive Unterstützungs- und Vermittlungsbemühungen. Notwendig sind längerfristige Integrationsstrategien und aufeinander aufbauende Instrumente von niedrigschwellig bis arbeitsmarktnah, von einer sozialen Unterstützung und Aktivierung bis hin zu Einstellungssubventionen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern.

In Anbetracht der unterschiedlichen Voraussetzungen bei den Langzeitarbeitslosen ist es sinnvoll, öffentlich geförderte Beschäftigung sowohl in der als Sozialrechtsverhältnis ausgestalteten Variante (also Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II), als auch in einer sozialversicherungspflichtigen Form anzubieten. Für Menschen, deren Beschäftigungsfähigkeit erst (wieder) hergestellt werden muss und die mit den Anforderungen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses mit den dazugehörigen Arbeitnehmerrechten und -pflichten noch nicht zurecht kommen, sollen niedrigschwelligere Maßnahmen wie Arbeitsgelegenheiten vorrangig sein.

Ein sozialer Arbeitsmarkt muss möglichst durchlässig sein hin zu dauerhafter regulärer Beschäftigung. In Anbetracht der komplexen individuellen Umstände hilft eine betreuende Begleitung, den Kompetenzzuwachs bei den Geförderten sicher zu stellen und zu verstetigen. Ziel ist es, die Begleitung im Zeitverlauf abzuschmelzen und mittelfristig unnötig zu machen.

Jüngere Menschen und junge Erwachsene unter 25 Jahren sind von der Förderung in der Regel ausgeschlossen. Sie sollten verstärkt in berufsorientierende oder berufsqualifizierende Maßnahmen vermittelt werden. Vorrangig sind der Erwerb von Schulabschlüssen und die Aufnahme einer berufsqualifizierenden Ausbildung.

Die öffentlich geförderte Beschäftigung soll auf eine neue und dauerhafte Finanzierungsgrundlage gestellt werden, durch Anwendung des Passiv-Aktiv-Transfers.“

Den Antrag der SPD in vollem Textumfang entnehmen Sie bitte dem Anhang.

www.spdfraktion.de

Quelle: SPD Bundestagsfraktion – Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales

Dokumente: 1711199_Sozialen_Arbeitsmarkt_dauerhaft_ueber_PAT_ermoeglichen.pdf

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