Beratung von Betroffenen in der Antidiskriminierungsarbeit

ZUBILLIGUNG GLEICHER RECHTE IST NICHT AUSREICHEND “ Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) weist in seinem aktuellen Eckpunktepapier darauf hin, dass die bloße Existenz juristischer Bestimmungen wie der EG-Gleichbehandlungsrichtlinie oder dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht ausreichen, um Diskriminierung zu verhindern. In einer Gesellschaft, in der Diskriminierung zum Alltag gehört, bedarf es einer Verankerung des Grundgedankens der Gleichbehandlung in allen gesellschaftlichen Strukturen einerseits, und eine qualifizierte Beratungsarbeit Betroffener andererseits. Die wichtigsten Aufgaben in der Antidiskriminierungsarbeit bestehen darin, Betroffene im Erkennen und Wahrnehmen ihrer Rechte zu fördern und zu stärken. Damit diese Aufgaben erfolgreich gelingen, hat der advd Standards für eine qualifizierte Beratung erarbeitet. Diese (Qualitäts)Standards bzw. Prinzipien beziehen sich auf die inhaltiche Arbeit, den Beratungsrahmen sowie die Qualitätssicherung und -entwicklung. Das Eckpunktepapier dient Mitarbeitern/innen in der Antidiskriminierungsarbeit als Orientierung und Maßstab für ihre Arbeit.“ Das Eckpunktepapier des advd inklusive der ausformulierten Standards entnehmen Sie bitte dem Anhang.

http://www.antidiskriminierung.org

Quelle: Antidiskriminierungsverband Deutschland

Dokumente: advd_Eckpunktepapier.pdf

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