Wirbel um die Anti-Extremismus-Erklärung

Ab 2011 sollen Projekte, die Gelder aus dem Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenzen stärken“ erhalten, ein Bekenntnis zur „freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik“ ablegen. Außerdem müssen ihre Projektpartner im Engagement gegen Rechtsextremismus und für Demokratie auf dieses Bekenntnis hin überprüft werden. Zu diesem Zweck sollen die Projekte Informationen des Verfassungsschutzes nutzen.

Opposition, Projektträger sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche für Demokratie – gegen Rechtsextremismus (BAG KR) fordern Bundesministerin Christina Schröder auf, auf die Extremismuserklärung ersatzlos zu verzichten. Die BAG KR hatte anläßlich eines Eklats in Sachsen eine Stellungnahme herausgegeben. Das Bundesland hatte bei der Verleihung seines Demokratiepreises ebenfalls die Anti-Extremismus-Erklärung eingefordert. Laut BAG KR stellt das Abverlangen dieser Erklärung Projektträger und Initiativen unter Generalverdacht. Zudem orientiere sich die Erklärung nicht an den allgemeinen Menschenrechten, sondern an einem staatsfokussierten Demokratieverständnis.

Ministerin Schröder hingegen weist die Kritik zurück: „Wer damit schon ein Problem hat, der demaskiert sich selbst.“

Projektträger überprüfen derzeit, ob man gegen die Anti-Extremismus-Erklärung juristisch vorgehen kann.“

Quelle: KNA; SPD; Kulturbüro Sachsen; BMFSFJ; taz

Ähnliche Artikel

Standpunkt zum Reformgesetz der Kinder- und Jugendhilfe

Das Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (KJHSRG) steht vor der parlamentarischen Beratung. Der Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit hat zum Gesetz (KJHSRG) einen klaren Standpunkt (im Wortlaut):

Sozialstaat reformieren, Armut bekämpfen

Eine neue Studie des ifo-Instituts im Auftrag des AWO Bundesverbandes zeigt: Eine Zusammenführung von Sozialleistungen kann so gestaltet werden, dass Armutsrisiken sinken – insbesondere für

Jugendliche als V-Leute des Verfassungsschutzes

Die Bundesregierung plant eine enorme Erweiterung der Befugnisse für Verfassungsschutz und Nachrichtendienst. Sie sollen untere anderem über polizeiliche Maßnahmen hinaus operativ tätig sein und Gegenschläge

Zum Inhalt springen